Folge 128 Steuer ID - Interview mit einem Datenschutzbeauftragten
Wo steht, dass ich keinen Personalausweis ablichten lassen muss? § 20 Abs. 2 PAauswG Ausnahmen Kopierrecht! -§ 8 Absatz 2 Satz 2 des Geldwäschegesetzes (einschließlich der Dokumentennummer): Hier geht es um Personen die mit großen Geldsummen hantieren, alle Personen und Institutionen sind dann verpflichtet, wenn sie Bargeldbeträge über 10.000 Euro annehmen. Der Klassiker wäre jetzt ich zahle 10.001 € bei der Bank ein, dann muss das die Bank melden. Wir sind aber keine Kunsthändler, Waffenhändler, Buchmacher, Autoverkäufer, Glücksspielanbieter die damit in Berührung kommen könnten. -§ 172 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG): Diese Firmen können eine Ablichtung anfertigen, müssen aber die Kopie unverzüglich wieder vernichten, wenn sie die Angaben festgestellt haben, die für den Vertragsabschluss erforderlich sind. -§ 64 Absatz 1 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung, hier können ausschließlich die Strassenbehörden nach § 30 Abs. 8 StVG (Strassenverkehrsgesetz) eine Ablichtung verlangen. Auch im Kreditwesen (aber auch nur dort) ist es zulässig Kopien anzufertigen, aber das gilt nun auch nicht für uns Betreuer, da wir i.d.R keinen Kredit abschließen, und wenn dann nur über das Amtsgericht. Quelle z.B: Dürfen Banken Personalausweise kopieren? Auch bei Auskunfteien (z.B. Schufa) kann im konkreten Fall eine Kopie gemacht werden z.B. bei begründeten Zweifeln an der Identität. C) Hinzuziehen kann man noch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das hat sich 2013 mit Verbot des Scannens und Speicherns von Personalausweisen durch nicht öffentliche Stellen befasst. Wir können Ihnen den Link gerne zusenden. VG Hannover, 28.11.2013 - 10 A 5342/11 - Unzulässigkeit des Scannens und Speicherns von Personalausweisen durch nicht öffentliche Stellen | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) VG Hannover: Einscannen und Speichern von Personalausweisen ist rechtswidrig | Rechtsanwaltskanzlei Bock Anwendungserlass zur Steuer-ID: https://www.berufsbetreuung.de/fileadmin/Bilder-AlteSeite/Berufsbetreuung/Qualitätssicherung/Anwendungserlass_zur_Angabe_der_Steuer-ID_bei_Banken.pdf
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