betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

Folge 139 § 1850 BGB - Genehmigungen bei Grundstücken und Schiffen

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Dorn, FamRZ 2023, S. 915


Nächster Stammtisch am 20.07.2023

Bitte vorab Anmeldungen über stammtisch@betroyt.de


Kommentare

by Petra Mayer on
Ich bin Rechtspflegerin an einem Betreuungsgericht. Es gibt durchaus einen größeren Unterschied zwischen den §§ 1833 und 1850 BGB. Für eine Genehmigung zur Kündigung von selbstbewohntem Wohnraum (bzw. Veräußerung eines selbstbewohnten Wohnhauses bzw. ETW) kommt zusätzlich zu den sonstigen Voraussetzungen (Wille, Wunsch des Betreuten) noch die Komponente, dass d. Betreute auch nicht unter Zuhilfenahme von ambulanten Pflegediensten in der Lage ist, in der Wohnung zu bleiben. Für die Praxis bedeutet dies, dass ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich ist. Dies ist Ausfluss der im Grundgesetz verankerten Unverletzlichkeit der Wohnung.

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