Folge 244 Gerichtskosten - Wann Betreute an das Gericht zahlen müssen
Thema Gerichtskosten und Jahresgebühren in Betreuungssachen Rechtsgrundlagen: § 80 FamFG§ 23 Nr. 1 GNotKGGNotKG Anlage 1 Nr. 11001, 11002GNotKG Anlage 2§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
Kernaussage:
Die Höhe der Gerichtskosten in Betreuungssachen hängt entscheidend von der Vermögenssorge und dem Reinvermögen des Betreuten ab.
Praxis Tipps:
• Kostenrechnungen des Gerichts immer inhaltlich prüfen• Aufgabenkreise genau mit der Gebührennummer abgleichen• Vermögensgrenze von 10.000 Euro seit 01 06 2025 beachten • Mindestgebühr von 230 Euro bei Vermögenssorge einkalkulieren • Deckelung auf 300 Euro ohne Vermögenssorge konsequent anwenden
Weiterführend:
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