betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

Podcast für Rechtsbetreuer

Transkript

Zurück zur Episode

00:00:03: Willkommen beim Betreut Podcast, dem Podcast für rechtliche Betreuer.

00:00:07: Ihr Blick hinter die Kulissen der rechtlichen Betreuung von und mit Reule-Pod.

00:00:14: Es ist Podcastwoche!

00:00:16: Schön dass du wieder dabei bist bei betreut dem podcast für rechtlich Betreuungen Und alles Wissenswerte rund um das Thema.

00:00:25: Wir werden heute uns mit dem Thema Strom beschäftigen Beziehungsweise auch mal genauer zu sagen mit dem Strom Zähler.

00:00:35: Ich habe mich mal ein Problem gewidmet, was immer wieder in der Praxis vorkommt – was mir Klienten schildern und auch Kollegen schildert.

00:00:44: Das ist das Thema Stromzähler oder die Verwechslung von Stromzählern.

00:00:50: Was es damit gemeint?

00:00:52: Also wir haben eine Person A. Eine Person A hat einen Stromzählar.

00:00:59: Dann gibt es eine Person B. Diese Person B hat überraschenderweise einen Stromzähler B. Das heißt, es sind zwei Wohnungen.

00:01:08: sie wohnen auseinander Wohnung A, Wohnung B in der Person A wohnt, Person B in die Wohnung B und es gibt zugehörige Zähler.

00:01:18: nun kommt es allerdings vor dass aufgrund irgendwelcher Unstimmigkeiten plötzlich Person A den Stromzählern b bei seinem Versorger angibt.

00:01:37: Dann auch auf diesen Zähler B Geld bezahlt und dann zu einem späteren Zeitpunkt allerdings aufgefordert wird, auch für den Stromzähler A zu bezahlen weil der ja zu seiner Wohnung gehört.

00:01:56: Person b hat weder zähler a noch zähl abbezahlt.

00:02:04: in dieser Konstellation ist es dann so dass natürlich Ansprüche gegeneinander entstehen, die sich aus dem BGB ergeben.

00:02:15: So und die habe ich jetzt mal gegeneinander aufgestellt bzw.

00:02:20: Die habe ich mir jetzt mal angeschaut welche Ansprüche hier vorliegen?

00:02:24: Ich hoffe es ist klar wer jetzt was bezahlt hat.

00:02:29: bei so einem BA hat halt die feier bezahlt und soll jetzt aber auch noch seinen eigenen Stromzähler mitbezahlen.

00:02:37: das ist ein bisschen der Ausgangspunkt.

00:02:41: Und jetzt ist es natürlich so, dass Person A sagt, warum soll ich das denn bezahlen?

00:02:48: Mein Stromzähler A. Ich habe ja schon den Stromzählern B gezahlt.

00:02:53: Jetzt sagt der Betreiber oder der Versorger sagt jetzt natürlich Ja aber du hattest eigentlich dein eigener Stromzählar und das meistens in der Netzbetreiber sagt aber das ist der zähler, der zu deiner wohnung gehört und deswegen musst du dann den verbrauch denen es dort jetzt gegeben hat auch bezahlen weil der zur wohnungen zuzuordnen ist denn sagt wieder a ja aber ich habe er denn möchte ich wenigsten dass für den stromzähler b wieder haben was ja auch verständlich ist.

00:03:22: daraufhin sagt denn der entsprechende vertragspartner nein wir haben ein vertrag unter wurde auch etwas verbraucht und das wird dann gegen gerechnet weil du hast es ja auf diese sommer gezahlt.

00:03:32: Das ist so die Grundkonstellation, mit der wir uns jetzt beschäftigen müssen.

00:03:37: Aber wir gehen nach und nach einfach vor.

00:03:42: Also gucken wir uns die einzelnen Ansprüche dann an.

00:03:46: Wir haben zum einen den Anspruch des Versorgers des C-DAS A gegen die Person A. Der Versorger von CDA hat grundsätzlichen Anspruch auf Zahlung der Entabrechnungen wenn Person A tatsächlich die Stromversorgung über Cela A genutzt hat.

00:04:04: Und dieser Zählerheit objektiv zugeordnet wird, da es meistens in der Stromlieferungsvertrag der Grundlage also entweder ausdrücklich durch Anmeldung oder durch tatsächliche Stromentnahme.

00:04:17: Jetzt muss man sagen Person A hat auch Strom aus dem Cela a gezogen das heißt es gibt eine tatsächliche Stromentname.

00:04:26: Wenn jetzt Person A sagt, sie hat Abschläge aber auf B gezahlt dann ist der Anspruch ja nicht automatisch weg.

00:04:32: Denn die Forderung aus A und die Zahlung auf B das sind total zwei verschiedene Geschichten.

00:04:37: Das muss man unterschiedlich betrachten.

00:04:41: Schwieriger wird es noch wenn es wirklich zwei Versorger sind von A und B. Dann hat Person A gegenüber dem Versorgarer von C der A regelmäßig keine also wie einem richtigen Sach keine Erfüllung bewirkt weil der Versorgaer von Z der A der hatte das Geld gar nicht bekommen.

00:04:56: Bisschen differenzierter ist es, wenn der selber Versorger beide zäh dafür.

00:05:00: Dann ist zwar derselbe gläubiger betroffen aber auch dann muss geprüft werden welche Forderung der nun der Zahlung zugeordnet wird.

00:05:09: also nach drei sechzig bgb kommt seitdem bei mehreren Forderungen grundsätzlich darauf an welches schuld der Schuldner beiderzahlung tilgen will.

00:05:18: ja fehlt eine eindeutige Tilgungsbestimmung gelten gesetzliche regeln.

00:05:23: Also deswegen ist für Person A wichtig, wenn bei der Zahlung der Abschläge erkennbar ihre eigene Stromversorgung bezahlen wollte und nur versehentlich die falsche CDR-Nummer angegeben wurde, spricht viel dafür dass die Zahlung wirtschaftlich und rechtlich auf die eigenen Stromschulen bezogen war.

00:05:43: Dann muss der Versorger, der muss in jedem Fall erklären warum er die Zahlungen dauerhaft auf CDB verbucht hat und nicht korrigiert.

00:05:52: Allerdings ist natürlich jetzt die Schwierigkeit, dass die Zahlungen natürlich immer auch zu der Nummer gezahlt wurden.

00:06:01: Also hier ist die Frage – wir waren das mal bei A – kann Person A also die Zahlung an den Versorger von C da a verweigern?

00:06:08: Ja, also kann er sagen ja ich habe zwar dann das gezogen aber also ich hab zwar Strom genutzt aber ich bezahle es nicht.

00:06:17: und da haben wir jetzt die Beinfälle Fall A sehr selbe versorger C da A und B. Da sollte Person A nicht sagen, ich zahl jetzt nicht.

00:06:26: Man sollte es besser erklären mit dass der Beverbrauch nicht zwingend in Abrede gestellt wird also nicht bestritten wird sondern es wird halt eine korrekte Umbuchung der geleisteten Abschläge bzw erklärt hilfsweise das aufgerechnet wird mit einem Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.

00:06:51: Der kann sich nämlich aus der Achthundertzwölf Absatz Eins, Satz Eins ergeben.

00:06:55: Wenn der Versorger Zahlungen von Person a für C oder B erhalten hat – obwohl Person a hinsichtlich C oder b keinen eigenen Vertrag und keine eigene Zahlungslicht hatte.

00:07:05: Achththundert zwölf BGB verpflichtet dann zur Herausgabe wenn jemand durch Leistung eines anderen ohne rechtlichen Grund etwas erlangt Also die Personen also.

00:07:20: das können wir nochmal prüfen.

00:07:21: ja Der Versorger verlangt von Person A, Zahlung für Zähler A. Person A verlangst vom selben Versorgen Rückzahlung oder Umbuchung der irrtümlich auf zähler B gezahlten Abschläge.

00:07:33: Das sind beides Forderungen und bei den Geldforderungen die sind fällig und durchsetzbar Und deswegen kommt eine Aufrechnung der Drei-Siemen-Achtzig in Betracht.

00:07:41: Die Aufrechnung setzt allerdings voraus dass sich zwei Personen gegenseitig gleichartige Leistungen schulden.

00:07:48: ja also In dem Fall wenn wir das so wäre könnte man sagen Die Person A kann gegen denselben Versorger rechtlich stark argumentieren, dass der Versorga nicht einerseits die Zahlung behalten und andererseits den gesamten Betrag für Zähler A noch mal verlangen können.

00:08:03: Der Versorgar darf also nicht doppelt profitieren.

00:08:06: Also er muss entweder umbuchen, erstatten oder sich eine wirksame Aufrechnung entgegenhalten lassen.

00:08:12: Das sind so die Bereiche wenn man zwei Versorge hat, also wenn Versorgung A und Versorger B. Das ist meistens der Fall beim Grundversorger.

00:08:21: Wenn beide jetzt in einer Grundversorgung sind dann wäre das ein mögliches Szenario.

00:08:26: Schwieriger ist die unschönere Variante ist, dass CDA und CDB von verschiedenen Versorgern geführt werden.

00:08:36: Dann kam Person A gegenüber dem Versorgen von CDA Ich glaube die meisten werden schon wissen was kommt, grundsätzlich nicht mit Zahlungen auf CLA B argumentieren.

00:08:45: Es fehlt dann an der Gegenseitigkeit der Forderung.

00:08:47: Eine Aufrechnung ist dann regelmäßig ausgeschlossen für etwas wie wir es gerade gesehen haben weil Person A keinen Rückzahlungsanspruch gegen den Versorger von CLA hat sondern gegen den anderen Versorgen gegen.

00:08:58: richtig von Person B heißt Person A muss die Forderungen für CLA Grundsätzlich bezahlen kann aber parallel Rückzahlung der örtümlichen Zahlungen verlangen.

00:09:11: so viel erstmal in der Konstellation.

00:09:14: Gucken wir uns jetzt den Anspruch noch an, den Person A gegen den Versorger von Zähler B hat.

00:09:23: Person A hat gegen dem Versorgen von Zehler B dann einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wenn sie auf Zählern B gezahlt hat obwohl sie für diesen Zählar nicht Vertragspartnerin war und auch kein Strom über diesen Zähler verbraucht hat.

00:09:46: Dann hat A-Genieversorger von C da B auf Rückzahlung der irrtümlich geleisteten Abschläge aus achthundert zwölf einen Anspruch.

00:09:56: Was sind die Voraussetzungen?

00:09:58: Person a hat etwas geleistet, Geldzahlung.

00:10:01: Der Versorger hat diese Zahlung erhalten – das ist auch so!

00:10:04: Die Leistung erfolgte ohne Rechtsgrund weil Person a für C da b nicht zahlungslichtig war Und der Anspruch richtet sich auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge, soweit keine wirksame Verrechnungen entstanden ist.

00:10:17: Was wir gesagt haben.

00:10:19: Wenn der Versorger von CEDA B die Zahlung bereits dem Vertragskonto von Person B gut geschrieben hat, entfällt der Anspruch gegen den Versorgen da nicht automatisch sondern der Versorger muss darlegen weshalb er eine Zahlung einer nicht verpflichteten Person dauerhaft behalten darf.

00:10:36: Und da ist meistens dann das Problem, dass es natürlich einen Vertrag geschlossen wurde über dieses ein Rechtsverhältnis mit dem Versorger zu dieser Nummer.

00:10:51: Das heißt im Kern ist es so, dass entscheidender eher der Anspruch der Person A gegen die Person B ist.

00:11:01: Ja?

00:11:02: Das ist nämlich so wenn Person a gegen Person b einen Anspruch hätte also wann man das vorliegen würde, ist wenn die Zahlung von Person A tatsächlich dazu geführt hat dass Person B von den eigenen Stromschulen befreit wurde.

00:11:14: Und Überraschung und Überraschnung, das sollte nämlich auch der Fall sein weil theoretisch ist ein Zähler nur einmal zu bezahlen bzw.

00:11:22: auch nur einmal abzurechnen.

00:11:24: Weil dann hat nämlich Person B in einem Vermögensvorteil erlangt.

00:11:27: dieser Vorteil besteht nicht zwingend denn in dem ausgezahlten Geld sondern in der Befreiung denn die Person ist natürlich auch verpflichtet, Strom zu bezahlen.

00:11:40: Und bereichungsrechtlich relevanter Vorteil und der muss sich auch angerechnet werden das heißt wir sind wieder im genannten Achthundert zwölf also herausgabe der ersparten Aufwendungen beziehungsweise dann der Wertersatz dass allerdings nur sauber begründbar wenn die Person B wirklich entlastet wurde.

00:12:01: machen einfach mal ein Beispiel Person b hätte jetzt für Zähler tausend zweihundert Euro zahlen müssen.

00:12:08: Person A hat irrtümlich tausende Euro auf diesen Zähler gezahlt, der Versorger, der hat dann diese tausenden Euro das Konto von Person B gebucht also auf den Zählern der Person B zuzurichten ist.

00:12:21: Dann ist Person B in Höhe von Tausend Euro von der Stromschuld befreit.

00:12:27: Also braucht nur noch zweihunderte Euro bezahlen.

00:12:28: In dieser Höhe kommt einen Anspruch vom Person A gegen Person B im Betracht.

00:12:34: Anders ist es dann allerdings, wenn der Versorger die Zahlung nur intern falsch verbucht hat.

00:12:40: Person B aber trotzdem weiter in vollständig den Anspruch genommen wird oder keine Gutschrift erhalten hat.

00:12:45: Dann hat Person B noch keinen Vorteil.

00:12:49: In diesem Fall liegt der Anspruch vorrangig gegen den Versorgen.

00:12:56: In dem Fall muss man das klären ja?

00:12:57: Das ist jetzt ein bisschen schwierig weil man denn ja sagen müsste okay wen gehe ich jetzt als erstes an?

00:13:04: Im Zweifel würde man denn in diesem Fall eine Person verklagen und den dritten mit in dieses Verfahren mit reinnehmen.

00:13:12: Ja, weil man dann sagen würde einer von euch beiden muss auf jeden Fall mir das Geld zurückzahlen damit die Wirkung zulasten der Dritter wenn man die Klage denn erhebt also jetzt dem Weg geht und dementsprechend müsste man das argumentieren Gucken wir nochmal die weiteren Konstellationen denn an.

00:13:36: Also das machen wir, also da sind die Hauptkonstellations jetzt für uns an der Stelle.

00:13:40: wichtig sind.

00:13:40: es gibt ja noch einen Anspruch des Versorgers von CLA B gegen Person B. Ja Der Versorger darf natürlich bei CLA b nicht doppelt abrechnen als wenn die Zahlung von A wirksam als Drittzahlung genannt wird.

00:13:52: Dann ist die Forderung gegen person B halt in der Höhe in der gezahlt wurde auch erfüllt.

00:13:57: dann muss Person B aber damit rechnen dass Person a Rückgriff nimmt.

00:14:02: Das kommt darauf an, ob der Anspruch den Geld gemacht wird.

00:14:07: In dem Fall wenn ein Versorger sagt wir rechnen es dann an auf diese Forderung denn kann man nämlich gegen den Dritten vorgehen und sagen ich habe deine Stromschulen bezahlt du bist jetzt dafür verantwortlich Du musst mir das Geld was da erstattet wurde geben.

00:14:30: Was haben wir denn noch?

00:14:31: Anspruch des Versorgers von CLA B, also wir gucken halt uns andere Konstellationen an gegen Person A. Ein Anspruch das Versorgers von C LAB gegen Person a gibt es nicht.

00:14:43: Also es gibt keinen Anspruch den man gegen die Person A hat sondern nur dass etwas zurückgegeben werden muss.

00:14:50: aber man kann jetzt nicht sagen du hast die ganze Zeit bezahlt das heißt du musst den Rest auch noch bezahlen.

00:14:55: Sondern das gibt's ja nicht.

00:14:57: Es geht lediglich darum dann eine Rückabwicklung herzukriegen.

00:15:03: Soweit dazu, die einzige Konstellation, die jetzt noch in Frage kommen würde wäre das Versorger A und Versorger B, dass intern ausgleichen müssten könnte man ja auf die Idee kommen.

00:15:17: Das ist aber auch nicht der Fall denn sie haben ja keinen Vertragsverhältnis miteinander.

00:15:22: nur wenn es da halt energiewirtschaftliche oder abrechnungstechnische Beziehungen gibt, die dann eventuell eintreten können Dann kann man da auch drüber sprechen, aber das ist in der Regel nicht der Fall.

00:15:34: Also wenn es Unternehmen A und Unternehmen B ist, dann haben die nichts miteinander zu tun und brauchen sich ja auch nicht das Geld hin- und her schieben.

00:15:43: Na?

00:15:44: Immer Ergebnis!

00:15:46: Der Versorger – also nochmal zusammengefasst – hat gegen Person A ein Zahlungsanspruch für den über Zähler A verbrauchten Strom.

00:15:57: Das heißt A muss zahlen für das, was er verbraucht hat.

00:16:01: Der entfällt nur wenn die Zahlung von Person A rechtlich als Erfüllung der Forderungen zu behandeln sind oder wenn Person A wirksam mit einem Rückzahlungsanspruch aufrechnet – hoffentlich verständlich!

00:16:17: Person A hat gegen den Versorger von CLA B einen Rückzahlungsspruch, wenn sie ohne eigene Zahlungspflicht auf CLAB gezahlt hat.

00:16:26: Das ist hier der naheliegendste Anspruch, wenn der falsche Zähler bei der Anmeldung angegeben wurde.

00:16:33: Person A hat gegen Person B einen Bereicherungsspruch, wenn Person B freigestellt worden vom eigenen Stromschulden.

00:16:41: Der Anspruch besteht aber nur in der Höhe der tatsächlichen Entlastung.

00:16:46: Um Person B Hafte ging über ihrem eigenen Versorger für den Verbrauch über Zähler b soweit diese Forderung nicht bereits durch a getilbt wurde.

00:16:54: als Drittleistung wurde Person B durch die Zahlung von Person A anlastet, dann kann Person A Rückgriff nehmen.

00:17:02: Ganz einfach je nachdem welche Konstellation jetzt hier vorliegt.

00:17:07: Wie sagt der Versorger da, falls da nicht doppelt profitieren?

00:17:10: Es gibt ja nur einen Sinn also nur ein Weg.

00:17:15: was ist jetzt also der sinnvollste Weg den man gehen sollte.

00:17:21: Also Person A sollte auf jeden Fall dem Versorge gegenüber schriftlich erklären dass sie die Abrechnung zu CELA dem Grunde nach pauschal nicht bestreitet, aber die Berücksichtigung der geleisteten Abschläge verlangt.

00:17:35: In diesem Fall sollte denn der Versorge aufgefordert werden, dass halt die Zahlungen – also das Vertragskonto, die CELAA-Nummer und alle Buchungen, die kamen offenlegt und mitteilt welchem Vertragskonto er jetzt gut geschrieben hat.

00:17:50: Ich hoffe, das war nicht zu confus heute Aber es ist halt ein Fall, der immer mal wieder auftritt und ich denke mal dass man wenn man jetzt die Reihenfolge beherzigt das man dann auf jeden Fall mit dieser Konstellation denn gut umgehen kann.

00:18:08: Wie gesagt die Hauptkonstellation ist das zwei verschiedene Betreiber oder Versorger das sind und dementsprechend es dann schwierig wird mit dem Verrechnen weil das ist eigentlich oder die beste Lösung der Verrechnung auf eine fremde Schuld, beziehungsweise wenn man auf ne fremden Schuld tickt.

00:18:29: Aber das wäre jetzt der richtige Weg.

00:18:34: Also das Zauberwort ist in diesem Fall, wenn man denselben hat, Verrechnung und in den anderen Fällen ist es Paragraf achthundert zwölf Herausgabe des erlangten bzw.

00:18:48: bereicherungsrechtliche Ansprüche.

00:18:51: Einfach für euch zum Hinterkopf, dass man das denn wenn es darauf ankommt auch weiß.

00:18:57: Ja diese und ähnliche Fragen gibt es dann auch immer mal wieder auf dem Campus und damit bleibt mir nur zum Ende noch euch einzuladen wer noch nicht auf dem campus ist ca.betreut.de.

00:19:10: da kann man sich dann anmelden für den Campus und dann könnt ihr kostenlos erst mal reinschnuppern.

00:19:19: und wer danach dann sagt, oh das ist ganz cool.

00:19:22: Das finde ich ganz schön.

00:19:24: aber ich möchte noch ein bisschen was lernen.

00:19:25: Ich möchte meine Fortbildungen noch machen auch auf dem Campus der kann den Campus Plus abonnieren cp.betreut.de.

00:19:34: Aber ihr findet das denn auch auf diesem Campus wenn ihr dort unterwegs seid!

00:19:40: Das war's für diese Woche.

00:19:42: Ich wünsche euch etwas und hoffe dass wir uns beim nächsten Mal wieder hören.

00:19:48: Bis dahin hoffe ich, dass Euch nicht der Kopf rauscht von CLA Person A CLA B CLA A C LA B.

Über diesen Podcast

Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind ihr rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann helfen rechtliche Betreuer in den verschiedenen Lebensbereichen zur Bewältigung der Anforderungen im Leben. Im Ehrenamt sowie in der Berufsbetreuung werden in Deutschland Stand 2015 mehr als 1,25 Mio. Betreuungen geführt. Hierbei stehen etwa 16.000 Berufsbetreuern mehr als 550.000 ehrenamtlichen Betreuern gegenüber. Dieser Podcast soll eine Unterstützung der täglichen Arbeit sein.

von und mit Roy Lippoth

Abonnieren

Follow us