betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

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00:00:03: Willkommen beim Betreut Podcast, dem Podcast für rechtliche Betreuer.

00:00:07: Ihr Blick hinter die Kulissen der rechtlichen Betreuung von und mit Reule-Pod!

00:00:15: Ja schön dass ihr wieder dabei seid, schön das du dir Zeit nimmst beim betreut podcast rein zu hören.

00:00:22: Heute gibt es eine Aufzeichnung, eine Zweitverwertung quasi aus dem Campus Plus.

00:00:28: Im Campus Plus gibt es jeden Monat einen live Call bei dem Fragen gestellt werden können.

00:00:36: Normalerweise machen wir das im Video, in diesem Monat haben wir es allerdings ja.

00:00:42: aufgrund meines Fehlers mussten wir es leider verschieben und dabei sind dann ein, zwei Fragen hinten runtergefallen die ich dann aber im Nachhinein jetzt noch im Rahmen eines kleinen Podcasts extra beantwortet habe weil wenn jemand Fragen stellt dann hab' ich auch zugesichert dass sich diese beantworten werde.

00:01:01: Und das habe ich denn auch gemacht.

00:01:02: und ich fand allerdings das also was ich dort gesagt habe nicht nur für den Campus Plus relevant sondern einfach für euch und dachte mir bevor ich jetzt die Folge zweimal aufnehme, weil das hätte ich jetzt nämlich gemacht gebe ich euch einfach den Ausschnitt mit.

00:01:25: Und ja hoffe dass ihr da was mitnimmt.

00:01:28: es geht um also.

00:01:30: im Grunde sind es zwei Themen die wir behandeln und zwar das eine sind die Datenschutzgrundordnung und Eigentumsrechte an Dokumenten euch geben bzw.

00:01:43: die ihr denn in die Hände bekommt und die andere Frage, da ging es um Vergütung ja bei Vermögenen wie man dann an sein Geld rankommt immer wieder ein Thema was immer wieder mal gefragt wird Und das habe ich den versucht dort zu beantworten.

00:02:00: Wie gesagt fand ich spannend auch für euch und deswegen habe Ich hier erstmal reingepackt.

00:02:07: ansonsten kann ich euch ja nur empfehlen, im Campus Plus Mitglied zu sein bzw.

00:02:13: erstmal in den Campus einzutreten falls ihr da noch nicht drin seid.

00:02:15: kostenfrei unter ca.betreut.de könnt ihr euch anmelden und unter Campus Plus das findet ihr denn unter cp.betreu.de.

00:02:28: Da gibt es dann halt jeden Monat noch ein Mini-Kurs Und an diesem Monat ist der Kurs zum Thema was passiert, wenn der Betreute stirbt.

00:02:41: Das Thema ist jetzt momentan sehr aktuell.

00:02:44: deswegen habe ich darüber zu jetzt auch einen kleinen Mini-Kurs gemacht und jeden Monat ein mini-Kurse und eine Aufzeichnung Q&A.

00:02:54: Wenn ihr keine Zeit habt könnt ihr das euch angucken oder anhören Und dann gibt es noch eine extra Podcast Folge mit vielen interessanten Rechtsprechungen die ihr kennen solltet.

00:03:06: Also mein Hinweis nochmal auf den Campus und jetzt geht es los mit den Fragen aus der Q&A.

00:03:16: Veranstaltung im Mai.

00:03:19: Hallo liebe Mitglieder vom Campus Plus, diesmal gibt es eine etwas ungewöhnliche Reform der Q & A. Es ist quasi ein Nachklapp Ein Nachklapp zu der letzten Veranstaltung.

00:03:33: Da lief ja sowieso einiges so ein bisschen durcheinander, da wir den Termin noch verschieben mussten.

00:03:38: Aber es gab auch Fragen, die wurden selbst bei diesem neuen Termin nicht beantwortet.

00:03:44: Die sind einfach so unter den Tisch gefallen weil wir relativ lange dran dabei waren und dann sind sie einfach hinten runtergefallen.

00:03:52: aber sie sollen nicht hinter dem Runder fallen sondern ich werde Sie jetzt einfach im Rahmen dieses kleinen Zusatz Podcasts beantworten.

00:04:00: also drei Fragen die noch gestellt worden.

00:04:04: starten wir mit der Frage, die auch in dem Q&A-Forum stand.

00:04:12: Das war eine Frage da ging es um die Vergütung nach Versterben der Klientinnen.

00:04:18: Also ich lese mal kurz vor was dort die Frage war.

00:04:21: für einen am neunundzwanzigzehnte und vom zwanzig verstorbenen vermögenen Klienten habe ich am achtzehnzehnten den ganz normalquartalsmäßigen Vergütungsantrag gestellt.

00:04:32: Der wurde aber bis zum Tod des Klienten nicht bearbeitet.

00:04:36: Nach Kenntnis des Versterbens habe ich einen weiteren Antrag für die Zeit vom zehnten bis neunzehnzehnten Zehnten gestellt, am siebzehnteilften also nach dem Feststellungsbeschluss gefragt und die folgende Antwort erhalten eine formelle Festsetzung ihrer ausstehenden Vergütung aus dem Nachlass würde voraussetzen dass seine Erbfolge durch ein Erbschein oder ein Testament mit der Öffnungsprotokoll nachgewiesen wurden.

00:05:02: Den Erbschein habe ich für seine Frau beantragt, für die ich ebenfalls die Betreuung habe.

00:05:07: Es gibt nur sie und einen Sohn als Erben kein Testament also klare Geschichte an der Stelle.

00:05:14: Der Antrag auf Erbsscheinen wurde nicht bearbeitet weil das AG es bisher nicht geschafft hat den vom Nachlassgericht geforderten Aufgabenbereich nachlassangelegenheiten Beantragt um ein Zwanzenersten einzurichten.

00:05:26: Beim anderen Klienten habe ich ein Urteil des LG Kassel verwiesen.

00:05:31: Für alle, die es interessiert ist der Beschluss vom XXI, XIV Aktenzeichen III T. Vier, Fünf und Neun aus Vierzehn.

00:05:41: Er soll in der Fam RZ, Zwei, Tausend, Fünftzehn drei, zehn, siebzehn abgedruckt.

00:05:45: Dem Betreuer kann nicht zugemutet werden zu warten bis geklärt ist ob und im welchem Umfang der Nachlasse überhaupt ausreichend die Vergütung zu bezahlen.

00:05:54: Daher muss zunächst die Staatskasse in Vorleistung treten.

00:05:57: Es entspricht allgemeiner Meinung, dass der Staat für die Vergütung des von ihm eingesetzten rufsmäßigen Betreuers zu sorgen hat.

00:06:04: Also an anderen Entscheidungen vom Bayerischen Oberlandesgericht?

00:06:07: Die Einstandspflicht des Staates kommt deswegen immer zum Tragen wenn der Betroffene bzw.

00:06:12: vorliegend der Nachlass nicht im Stande ist, Zeiten an die Vergüitung des Betreuers zu

00:06:16: bezahlen.".

00:06:17: Das hat dann auch geklappt, schreibt sie daher jetzt ihre Fragen.

00:06:21: Hab ich nicht wenigstens ein Anspruch auf Zahlung der Vergütungen die ich schon vor dem Tod des Klienten beantragt hatte?

00:06:27: und zweitens gibt es auch hier Möglichkeiten auf das Orteil des Landgerichts Kassel zu verweisen?

00:06:34: also Die erste Frage.

00:06:37: Also ist immer ein leidiges Thema an der Stelle wenn jemand verstürbt und man dann keine Vergütung mehr sich auszahlen kann.

00:06:49: Mein Haupthinweis an der Stelle ist halt immer, dass man das Ganze wenigstens in die Bargkasse tun sollte.

00:06:57: Das ist halt ja also ein Graubereichtipp.

00:07:02: Dass man immer die Barggasse insoweit so gefüllt hat, dass der Vergütungsanspruch eventuell dann auch gedeckt sein könnte.

00:07:12: Also wenn man das gut begründen kann, warum die Barkasse so voll ist natürlich nicht mit dem Argument dass es um die Vergütung geht sondern vielleicht aus anderen Gründen.

00:07:19: Dann kann man sich dort auf jeden Fall auch im Rahmen der Verrechnung dann bedienen.

00:07:25: Das ist möglich wird auch von einigen Kolleginnen und Kollegen getan.

00:07:31: einfach nur als Tipp mitgegeben hat sie wenigstens einen Anspruch auf Zahlung der Vergütungen.

00:07:38: Die Kollegin Es Leider so, dass wenn die Person verstirbt es sich dann auch... Auch die Summe, die dort noch im Raum steht, gegen die Erben gelten gemacht werden muss.

00:07:54: Also im Prinzip das Versäumnis des Gerichtes geht dann zu Lasten des Betreuers weil das Gericht kann jetzt nicht mehr entscheiden, dass es dann gegen den Betroffenen fest setzt sondern es kann jetzt nur noch gegen die erben festsetzen.

00:08:09: mit Todeszeitpunkt würde bedeuten, dass... Also selbst angenommen.

00:08:16: Wir gehen da hin und sagen es gibt eine Festsetzung gegen den Betroffenen, gegen den Verstorbenen-Betroffenen.

00:08:24: also nur als Beispiel damit man das versteht.

00:08:26: Würde es trotzdem so sein, dass man mit diesem Beschluss sich dann an die Ärmung halten müsste, die natürlich auch wieder festgestellt werden müsste?

00:08:34: Es wäre an sich keine... Die Person oder der Betreuer wäre an dieser Stelle nicht besser gestellt und dementsprechend kann ich aus meiner Erfahrung sagen, beide Sachen müssen dann halt im Rahmen der Nachlassregelung abgewickelt werden.

00:08:53: Also es gibt keine Möglichkeit dass es dort vorab ausgekehrt wird.

00:08:59: Damit komme aber zur zweiten Frage.

00:09:01: Gibt's denn die Möglichkeit hier sich auf das Urteil was sie besprochen hatte vom Erlanggericht Kassel zu berufen?

00:09:06: Auf jeden Fall!

00:09:08: Das ist das, was ich auch immer den Kolleginnen und Kollegen rate seit da genau und guckt wie lange ihr schon jetzt auf eure Sachen warten müsst.

00:09:20: Es kann euch nicht zugemacht gemutet werden so lange zuzuwarten denn es gibt natürlich auch ein Regressanspruch des Staates um dann diese Forderung wieder einzutreiben.

00:09:34: Der Staat ist nur manchmal oder die Behörden sind an der Stelle nicht gewillt, das zu tun.

00:09:40: Jetzt ist die Frage welcher Zeitraum würde man dort als adäquat erachten?

00:09:45: Aus meiner Sicht ist es schon ein halbes Jahr was man da im Hinterkopf haben sollte wenn sich gar nichts denn rührt.

00:09:54: also da ist immer wieder die frage wie weit das Zuwarten noch dann notwendig sein kann Wenn man jetzt klar hat, der Antrag ist gestellt beim Gericht und das Gericht sagt ja wir brauchen noch drei Wochen obwohl jetzt sechs Monate um sind.

00:10:09: Dann wird man auch diese drei Wochen noch warten müssen.

00:10:12: aber wenn da gar nichts passiert oder es einfach noch nicht klar ist wer denn da Erbe isst dann kann man aus meiner Sicht nach sechs Monaten sich in eines Gerichts wenden und mit dem Verweis aufs Landgericht Kassel wobei man das aus meiner Sicht jetzt nicht machen müsste Aber kann man dann auf jeden Fall auch an dieser Stelle seinen Anspruch durchsetzen beziehungsweise das Gericht auffordern dies jetzt auch zu tun.

00:10:41: Gut, dass der eine Fall.

00:10:42: also das wäre meine Gedanken was ich jetzt auch hätte in dem Q&A dazu gesagt.

00:10:48: Die zweite Anfrage die noch zu bearbeiten ist sind auch es zwei geteilt und da geht's um Datenschutzrecht.

00:10:55: Also ein rechtlicher Betreuer erhält üblicherweise Schriftstücke so die Anfrage, die an die betreute Person gerichtet.

00:11:02: Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob diese unterlang im rechtlichen Sinne Eigentum der betreuten Personen sind und ob der Betreuer deren Eigentuum verletzen würde wenn er gewöhnliche Korrespondenz also keine wichtigen Dokumente wie Urkundenausweise oder Bescheide einskennt.

00:11:19: Und anschließend vernichtet wäre eine Vernichtung der Originale als Pflichtwidrige Eigentums Beeinträchtigung zu werden.

00:11:30: Jetzt müssen wir schauen, also die zweite Frage geht in etwa auch in die Richtung.

00:11:37: Wir machen erstmal die erste Frage.

00:11:41: Die Frage ist ja welche Schriftstücke da jetzt genau gemeint?

00:11:44: Wenn das hätte ich jetzt nochmal nachgefragt.

00:11:46: aber man muss da unterscheiden sind es die Schrift Stücke die man quasi aus der Wohnung des Betreuten nimmt die wirklich ihm zuzuordnen sind?

00:11:55: Ja die stehen im Eigentum des Betroffenen.

00:12:00: Genau, das ist sein Eigentum und hieran hat er dann auch einen Anspruch die Sachen wieder zurückzubekommen.

00:12:06: Also theoretisch müsste man die Sachen dann wieder zurückgeben wenn man sie sich eingescannt hat beziehungsweise... Das ist ja auch denn der Fall müssen Sie in die Handakte abgeheftet werden und wieder zurückgegeben werden.

00:12:19: also es vollkommen richtig dass dann eine Eigentumsbeeinträchtigung vorliegt.

00:12:26: Man kann jetzt einem berechtigtes Interesse denken dass man sagt, die Person hat ja im berechtigten Interesse das Eigentum zu vernichten.

00:12:35: Aber dieses Eigentumsverhältnis bleibt bestehen.

00:12:39: Wir müssen immer unterscheiden... Das ist beim Laien immer ein bisschen schwieriger.

00:12:43: Es gibt eine Unterscheidung zwischen Eigentuum und Besitz.

00:12:48: Besitz bedeutet ...das ist die absolute oder die aktuelle Sachherrschaft über eine Sache.

00:12:55: Ja es gibt auch noch Mittelbahnenbesitz aber das lassen wir an der Stelle mal weg also einen direkten Besitz, einen Vollbesitz.

00:13:03: Das heißt ein Blatt Papier.

00:13:04: was ich jetzt gerade vor mir liegen habe das habe ich im Besitz weil ich die tatsächlich diese Sachherrschaft darüber ausübe.

00:13:11: und dann gibt es noch das Eigentum.

00:13:12: dieses Papier hat vielleicht jetzt jemand anders gekauft ja als er jetzt gekauft für sich und hat dieses Papiers mir zur Verfügung gestellt mit den Informationen da drauf so wie auch der Kollege das meint

00:13:27: D.h.,

00:13:27: der Besitz ist gewechselt, aber nicht das Eigentum.

00:13:32: und solange es an dieser Stelle keine Eigentumsaufgabe gibt d.h.

00:13:37: dass jemand nicht möchte, dass das Egentum weg kann bzw.

00:13:46: dass er kein Interesse mehr an dem Eigentuum hat dann steht ihm das im Prinzip zu.

00:13:52: also das ist etwas der Kollege sehr spitzfindig herausgefunden ist natürlich grundsätzlich ein Problem.

00:14:00: Also theoretisch müsste man die Sachen, um das jetzt mal praktisch zu lösen, die Sachen wieder zurückgeben dort wo man sie her hat wenn man sie eingescannt hat oder was ich schon sagte in die Handakte packen bis sie dann wieder zurückgehen.

00:14:14: Die andere Variante ist dass man sich das kritisieren lässt, dass man sagt die Sachen aus der Wohnung kommen entsprechend von einem behandelt und man lässt sich unterschreiben, dass die dann auch nach eigenem Gutdünken des Betreuers verwertet werden können.

00:14:33: Und damit auch weggeworfen werden können.

00:14:36: aber theoretisch und da muss man jetzt weiter gucken ist es natürlich dann auch etwas was Die Personen also herausfordern oder heraus verlangen können die denn die andere Person beerben wenn sie sagen Es gibt ja, also eine Eigentümerstellung gab es und an dem Papieren hat quasi jetzt ein dritter Eigentum.

00:15:03: Deswegen muss man immer bei den Unterlagen die man jetzt erhält sehr vorsichtig sein was man mit ihnen denn macht.

00:15:11: Also das einfache Wegwerfen würde ich auf keinen Fall empfehlen da immer noch dann sein kann dass jemand das noch einfordert weil er's zurück haben möchte.

00:15:19: deswegen würde ich die Sachen immer wieder zurück geben oder halt aufheben.

00:15:23: Ich glaube, das habe ich jetzt dreimal gesagt und ich glaube, dass es auch an der Stelle angekommen ist, dass das wirklich wichtig ist.

00:15:31: Davon zu unterscheiden ist.

00:15:34: um die Frage zu beantworten, Vernichtung der originale Pflicht weniger Eigentumsbeeinträchtigung?

00:15:39: Ja, es wäre eine Eigentum beeinträchte Störung des Eigentubs.

00:15:43: Was würde das bedeuten?

00:15:44: Es wäre dann am Ende eine Schadensersatzpflicht, die sich daraus ergibt.

00:15:49: Die Frage ist halt welcher Schaden wirklich da entstanden ist, wenn man es vernichtet hat.

00:15:55: Also das geht ja jetzt gerade nicht um Dokumente ich gehe immer einfach von normaler Post aus.

00:16:03: dann muss den Schaden nachgewiesen werden.

00:16:04: also ich halte das für aus dem was mir jetzt einfallen würde für relativ überschaubar an schadensposition.

00:16:12: die andere option ist um dass an der stelle aber nochmal aufzumachen die Tatsache, dass man natürlich auch selber Schriftverfehrer bekommt für den Betreuten.

00:16:22: Ja damit aber um das kurz zu machen könnt ihr machen was ihr wollt weil das ist eures.

00:16:28: also es gehört euch das sind eure Unterlagen und die könnt ihr auch dementsprechend so benutzen wie er das der machen möchte als im Rahmen des Datenschutzes natürlich aber ansonsten wenn ihr das dann direkt wieder vernichten wollt Das ist eure Sache, weil das sind quasi Sachen die jetzt in keinem Eigentum des Betroffenen stand.

00:16:56: Die zweite Frage, die sich da anschloss war es existieren Software-Lösungen für rechtliche Betreuer, die vollständig cloudbasiert sind oder es künftig sein werden.

00:17:05: Butler, Karedo also gibt's mehrere wirklich Logobetreuung.

00:17:10: bei der Nutzung solcher Systeme können Daten von hoher Sensibilität insbesondere solche nach Artikel neun DSGVO gespeichert und in der Cloud verarbeitet werden.

00:17:22: Es stellt sich daher die Frage, welche rechtliche Folge eintreten wenn Provider gehackt werden?

00:17:27: Und dabei Daten betreuter Personen in unbefugte Hände gelangen.

00:17:32: Haftet in einem solchen Fall der rechtlichen Betreuer oder des Software-Embieter und deckt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Betreuers Schäden dieser Art

00:17:42: ab.".

00:17:43: So jetzt könnte ich natürlich Erst mal das Ganze wegschieben und sagen, ich kenne die das jetzt im Detail nicht.

00:17:50: Welche Haftpflichtversicherung dann der Kollege oder die Kollegin hat?

00:17:53: Ja also das muss denn jeder selber gucken ob das da drin ist und muss es natürlich auch mit der Haftlichtversicherung absprechen.

00:18:01: Das wäre aber zu billig als Antwort.

00:18:03: deswegen versuche ich da ein bisschen mehr zu sagen Wir müssen festhalten... Also es muss jedes Hofferlösung, den man nutzt muss grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung einhalten.

00:18:20: Dass also alle anderen Datenbearber verarbeitenden Unterlagen wären, würde schwierig werden was die Haftung angeht.

00:18:32: Das heißt wenn jemand oder jemand schon zurück normalerweise muss.

00:18:41: deswegen ist das so ein bisschen in Graubereich.

00:18:46: Die Tätigkeit des Betreuers ist ja dahingehend gerichtet, dass er quasi schreiben oder das er für den Betroffenen ja Dinge bearbeitet.

00:19:02: So jetzt geht.

00:19:04: die Grundgedanke war immer noch das Ganze wird denn quasi per Post gemacht also in ganz einfachen Grundstruktur.

00:19:14: Das hat sich allerdings aufgrund der Digitalisierung total erweitert.

00:19:19: Normalerweise ist es jetzt so, dass wenn ich mit Daten arbeite oder Daten auch verarbeite und das geht schon relativ schnell los aber das ist ein ganz ganz eigenes Thema.

00:19:27: wenn man sich damit auf jeden Fall beschäftigen will da kommt man auch vom hundertstens tausende... Ich versuch das mal so bisschen runter zu brechen.

00:19:35: dann ist es natürlich so wenn man Software benutzt müsste es grundsätzlich mit den Betroffenen abgesprochen werden dass die Daten in einem System gespeichert werden.

00:19:49: Es müsste es sowieso, also alle Daten, die jetzt gespeichert werden, müsste man mit den Betroffenen besprechen und es müsste sogar eine Datenschutzerklärung unterschrieben werden, das man das Ganze darf.

00:20:07: Also machen wir es ein bisschen plastischer.

00:20:10: wenn ich jetzt mit JGPT Arbeit unter Daten von dem betroffenen Einlade habe ich auf jeden Fall ein Datenschutzproblem, weil ich hierfür die Einwilligung des Betroffenen benötigen würde.

00:20:24: Jetzt gibt es halt und deswegen graubereicht so ein bisschen dem Bereich das man sagen muss.

00:20:29: wenn ich allerdings in meiner täglichen Arbeit zur Erledigung meiner Arbeit mir unterstützende Software suche kann man teilweise vertreten dass das von der Verwendung der Daten gedeckt ist.

00:20:51: Also dass die Aufgabe, die ich halt habe, die mir staatlich übergeben wurde muss sich ja irgendwie löst und die Daten darf ich dann auch in dem Rahmen in einem Programm um es zur Sicherung darf ich das Ganze verarbeiten.

00:21:06: Das kann man so sehen.

00:21:07: Es gibt natürlich auch viele Argumente für die Gegenseite, also für die gegenseite die sagt nein jede weitere Verarbeitung muss im Prinzip also die über das normal hinausgeht, also Briefpost zum Beispiel müsste mit den Betroffenen besprochen werden und müsste eigentlich eine Einwilligung gegeben werden.

00:21:27: So viel vielleicht an der Stelle dazu.

00:21:32: Die Frage war allerdings und die ging da hin, was passiert jetzt wenn es zu einem Heck kommt.

00:21:40: Wenn die Daten verloren gehen?

00:21:44: Wenn das Unternehmen mit dem ihr zusammenarbeitet unter die Datenschutz-Grundverordnung fällt habt ihr relativ wenig Probleme.

00:21:53: Da haftet dann im Kern der Softwareanbieter.

00:21:58: Also die Frage ist halt immer auch welcher Schaden dann entsteht, der denn quasi dort repariert werden müsste.

00:22:07: Da müsst ihr nochmal schauen welche Schäden da bei euch entstehen können wenn das Ganze gehackt wird.

00:22:22: Also da müsste man dann auf jeden Fall mit dem Softwareanbieter entsprechen.

00:22:26: Man muss auch dann in die AGBs gucken, was der Softwarean bieter dort beschreibt.

00:22:32: aber das sind ganz normale haftungsrechtliche Fragen, die sich auch nicht anders verhalten als in einem Facebook-Konto und einem Instagramkonto.

00:22:44: dass die Daten, die dort hinterlegt werden, sind zu schützen.

00:22:49: Und wenn diese nicht geschützt waren, kommt es immer darauf an warum oder wie ist denn passiert das im Kern?

00:22:58: und damit kommen wir auf die Zielgerade.

00:23:00: Haftet das Unternehmen was dann dafür verantwortlich ist dass Daten von ihm entwendet wurden?

00:23:07: Das kann natürlich sein und da muss man jetzt im Datei gucken.

00:23:10: deswegen kann ich das gar nicht so genau beantworten.

00:23:12: aber kann es sein dass die Haftung durchgereicht werden kann?

00:23:15: Das heißt, dass jemand natürlich sagt hey du hast meine Daten da eingetragen.

00:23:20: Du haftest jetzt für mich aber ich habe einen Rückgriffsanspruch gegen das Unternehmen.

00:23:25: Ja, das würde ich in jedem Fall sehen diese Rückgriffsmöglichkeiten weil ich mich ja darauf verlasse, dass die Daten dort ordnungsgemäß verarbeitet werden ohne Datenschutzgrundverordnung.

00:23:38: Das heisst ChatGPT oder andere Informationen oder Daten, die dann auf anderen Wege irgendwie auftauchen.

00:23:48: Also gerade im KI-Bereich muss man da auch datenschutzrechtliche Optionen bedenken.

00:23:57: Da seid ihr denn quasi eine Haftung.

00:24:01: Weil gerade z. B. bei Chatchity auch klar ist dass es dort Weiterverarbeitungen gibt.

00:24:09: Das heißt nicht, dass Chatchi Piti gar nicht haftet dafür.

00:24:12: Also ich nehme jetzt das Beispiel dafür haftet, dass ihr die Daten dort eingetragen habt.

00:24:16: aber Ihr habt quasi den Datenschutz insoweit verletzt, was man sagen könnte Wenn ihr die daten verarbeitet dann dürft ihr das aber nur im Sinne der datenschutz Grundverordnung machen auf dir euch beruft und wenn er aber über diesen Bereich hinausgeht also das aus dem Geltungsbereich des DSGVO begebt ihr euch auf Terrain, wo Ihr in die Haftung kommen könnt.

00:24:45: Also da würde ich den Rückgriff für schwierig achten.

00:24:51: nicht dass es nicht möglich ist aber der Rückgriffswahrscheinlichkeit oder die Argumentationshöhe wäre aus meiner Sicht etwas höher.

00:25:00: Das heißt also das kann ich jetzt nur empfehlen sucht euch ein Programm mit dem ihr erarbeitet, das sich an die Datenschutz-Grundverordnung hält.

00:25:13: Und dann ist es auch nicht das Problem ob es in der Cloud verarbeitet wird oder nicht.

00:25:17: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt also im Rahmen meiner Mandatschaften habe ich da schon... Da geht es denn immer darum dass ich mir das dann auch in die Datenschutz Grundverordnung einschreiben lasse KI verwenden darf, um eventuell Sachen zu bearbeiten.

00:25:41: Und wenn es nur die Strukturierung der Akte ist nach zwei oder drei Jahren, dass man noch mal die Schreiben aufeinander folgend waren und sich eine kleine Übersicht machte – aber für alles bräuchte man dann halt die Genehmigung.

00:25:58: oder die Erlaubnis dessen Daten ihr da einladet, also einladelt meistens ja dann hoch lädt als PDF auf die denn ausgelesen werden.

00:26:09: Ja das war es im Prinzip.

00:26:12: zu den Fragen waren jetzt in langer Text und meine Gedanken dazu.

00:26:18: ich denke mal dass sich da auch nochmal vielleicht im Kern irgendwie ein bisschen fernerer Zukunft auch noch einmal Experten dazu habe.

00:26:27: in einem interview oder selber dazu noch mal was mache im podcast?

00:26:33: ja das war sie die aufzeichnung vom campus plus.

00:26:37: ich hoffe es waren ein zwei sachen dabei die du denn daraus mitnimmst.

00:26:43: ansonsten bleibt mir nur noch auf die nächste folge hinzuweisen.

00:26:47: Ich werde mich weil wir das am ende auch als thema hatten, mal mit k i auseinandersetzen.

00:26:52: Ich gebe Empfehlungen für KI Tools, die ich nutze bzw.

00:26:58: die ich probiert habe, die die ich verworfen habe und die noch in der Nutzung habe bzw.

00:27:06: sage auch warum ich Programme genutzt habe und jetzt nicht mehr nutze.

00:27:10: Also lohnt sich in der nächsten Folge auf jeden Fall mal reinzuhören wer sich in Richtung KI schon ein bisschen auskennt beziehungsweise wer das nutzen will.

00:27:21: gibt es eine kleine Übersicht von mir.

00:27:23: Wie gesagt, alles immer ungesponsort ich habe da keinen Cent kriege ich dafür.

00:27:30: aber ich halte KI für sehr wichtig auch im Rahmen der Tätigkeiten oder was man wenn ihr damit arbeitet.

00:27:40: und das wäre nämlich auch meine Frage vorab.

00:27:44: Ihr könnt mir gerne auch für die nächste Folge schon schreiben.

00:27:46: Also einfach an infoadbetreut.de mit eurer, dass ihr mir einfach mehr erzählt wie ihr KI nutzt ob ihr KI nützt.

00:27:55: das könnt ihr gerne anonym machen.

00:27:57: also wenn ihr reinschreibt einen Namen bitte nicht nennen ist das vollkommen okay.

00:28:01: aber mich würde wirklich interessieren wie ihr das denn nutzt und wie eure Erfahrungen sind die ihr damit habt und ob es für euch eine Zeitersparnis ist oder ob das alles nur Hokus Pokus ist.

00:28:13: Also ich kann so weit spoilern.

00:28:14: Bei mir ist es auf jeden Fall eine nödliche Arbeitserleichterung.

00:28:18: Aber vielleicht sagt ihr auch, ich habe es probiert und ich komme damit nicht klar oder Ich will das nicht.

00:28:23: Und dann kann man ja auch sagen an welcher Stelle ihr gescheitert seid weil Dann kann ich natürlich darauf eingehen dass man das vielleicht denn Diese diese höre überspringen kann damit ihr dann auch damit gut arbeiten könnt.

00:28:35: Ja soweit von mir Das war's wir hören uns dann nächstes mal wieder.

00:28:42: Eine gute Zeit.

00:28:42: Bis dahin!

Über diesen Podcast

Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind ihr rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann helfen rechtliche Betreuer in den verschiedenen Lebensbereichen zur Bewältigung der Anforderungen im Leben. Im Ehrenamt sowie in der Berufsbetreuung werden in Deutschland Stand 2015 mehr als 1,25 Mio. Betreuungen geführt. Hierbei stehen etwa 16.000 Berufsbetreuern mehr als 550.000 ehrenamtlichen Betreuern gegenüber. Dieser Podcast soll eine Unterstützung der täglichen Arbeit sein.

von und mit Roy Lippoth

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