Folge 266 Revisor - Befugnisse, Fristen und Rechtsmittel
Thema
Der Bezirksrevisor im Betreuungsverfahren: Aufgaben, Befugnisse, Prüfung der Betreuervergütung,
Beschwerde der Staatskasse und Rechtsmittel aus Betreuersicht, im Gespräch mit Rechtspfleger Jörg Felix.
Rechtsgrundlagen
• § 304 Absatz 2 FamFG (Beschwerde der Staatskasse, Frist drei Monate)
• § 15 Absatz 2 und 3 FamFG (Bekanntgabe und formlose Mitteilung)
• § 8 VBVG und § 9 VBVG (Feststellung, Wohnform; § 9 VBVG durch das KostBRÄG 2025 mit Wirkung zum
1.1.2026 geändert)
• § 90 Absatz 2 SGB XII (Schonvermögen)
• GNotKG, FamGKG, GKG und JVEG (Kostenrecht)
Kernaussage
Die Stellungnahme des Bezirksrevisors ist keine Entscheidung. Der Rechtspfleger entscheidet in
Vergütungsfragen selbstständig. Du kannst Stellungnahmen prüfen, Rechtsmittel einlegen und die Fristen
und Möglichkeiten des Gesetzes nutzen.
Praxis Tipps
• Prüfe Stellungnahmen des Bezirksrevisors fachlich und nimm sie nicht ungesehen hin, denn der
Rechtspfleger ist nicht an sie gebunden.
• Beantrage bei Streit über die Wohnform eine förmliche Festsetzung, damit du eine rechtsmittelfähige
Entscheidung bekommst.
• Prüfe bei Gerichtskostenrechnungen, ob die Wertermittlung stimmt, etwa bei selbst genutzter
Immobilie oder Erbteil mit Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung.
• Zeige Vermögensüberschreitungen über 10.000 Euro bei den Leistungsträgern und beim Amtsgericht
an, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
• Lies bei Wohnformen den Vertrag genau und prüfe, ob Wohnraumüberlassung und Pflege
verpflichtend miteinander verknüpft sind.
• Besprich bei einem langen Rechtsmittelverfahren mit dem Amtsgericht, ob die Vergütung in der
Zwischenzeit nach dem Status Heim im vereinfachten Verfahren ausgezahlt wird.
Weiterführend
• ca.betroyt.de
• startrampe.betroyt.de
• betroyt.de/podcast
Kommentare
Neuer Kommentar