Folge 267 Lippoth vs. Winter - Battle Runde 6
Thema
Meldepflichten gegenüber dem Jobcenter in der rechtlichen Betreuung: Schwarzarbeit des Betreuten,
Zugang von Bescheiden, Belehrung, Nebenkostenerstattungen ohne Vermögenssorge und Meldetermine.
Rechtsgrundlagen
von Änderungen)
• §§ 60 ff. SGB I (Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten, insbesondere Angabe und Mitteilung
• § 17 Abs. 4 SGB I: Soziale Rechte dürfen nicht deshalb abgelehnt, versagt oder eingeschränkt werden,
weil ein rechtlicher Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB bestellt worden ist oder bestellt werden könnte.
Kernaussage
Deine Meldepflicht entsteht mit deiner Kenntnis und ist dann unverzüglich zu erfüllen, nachweisbar und vor
dem nächsten Zahltermin. Bescheide und Belehrungen sind Aufgabe der Behörde und müssen auch deinem
Betreuten nachweisbar zugehen. Für fehlende Tagesstruktur bist nicht du zuständig, sondern die
Eingliederungshilfe.
Praxis Tipps
• Erfährst du von Schwarzarbeit oder nicht gemeldetem Einkommen, melde es dem Jobcenter
unverzüglich und dokumentiere den Zeitpunkt (Textform, eBO oder E-Mail).
• Verlass dich nicht auf die Zusage deines Betreuten, die Tätigkeit einzustellen oder selbst zu melden;
eine Absichtserklärung schützt dich nicht.
• Bist du nicht Anwalt, hol dir sofort anwaltliche Beratung und melde unmittelbar danach; die
Weitergabe an einen Anwalt ersetzt deine eigene Meldung nicht.
• Geht ein Bescheid nur an dich, fordere die Behörde auf, deinem Betreuten eine eigene Ausfertigung
zuzustellen.
• Belehre deinen Betreuten einmal und bei Anlass erneut über Änderungsmitteilungen, bei Bedarf in
einfacher Sprache mit Unterschrift; frag ohne Vermögenssorge aktiv nach Nebenkostenabrechnungen
und Erstattungen.
• Sichere Meldetermine über einen dokumentierten Hinweis ab; bei wiederholten Versäumnissen
beantragst du Eingliederungshilfe und setzt sie notfalls gerichtlich durch.
Weiterführend
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• Rückmeldungen und Erfahrungen aus eurer Praxis: email@betroyt.de
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