betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

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00:00:00: Willkommen beim Betreuten Podcast Wissenswertes und Nützliches für alle rechtlichen Betreuer.

00:00:08: Fotos mit Rechtsanwalt Roy Kreutzer.

00:00:14: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge das betreut Podcast dem Podcast für rechtliche Betreuer

00:00:21: mein Name ist Roy Kreutzer schön dass sie auch diesmal wieder dabei sind und worum geht es heute heute geht es um,

00:00:30: die böse Verwandtschaft bzw um die Verwandtschaft die an das Geld,

00:00:37: der alten Leute möchte also das was man dem Betreuer immer vorwirft dass er eigentlich nur in das Geld der Klientin möchte das passiert natürlich auch sehr oft in der Familie,

00:00:48: nicht selten gibt es dort die meisten Streitigkeiten und.

00:00:54: Statt sich lieber um die Mutter oder den Vater zu kümmern wird sich bitte aufs Blut gestritten wenn es um das liebe Geld geht.

00:01:03: Genau und so ist es auch in dem vorliegenden Fall den wir heute kurz besprechen wollen es ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

00:01:14: Und ist ein relativ junger Beschluss vom 19.5 2012 das ganze ist eine Rechtsbeschwerde.

00:01:25: Die ja über das Landgericht Kiel 6 Uhr am 6. November 2020 zurückgewiesen hat.

00:01:33: Und zwar wäre das Ganze noch mal nachlesen will der findet das Ganze unter dem Aktenzeichen römisch 12

00:01:41: großes Z großes b518 aus 20 das ist BGH Aktenzeichen einfach mal googeln oder ja man findet das ganz auch unten,

00:01:51: in den Shownotes wo gings oder was war der Sachverhalt und was ziehen wir dafür Lehren draus.

00:02:00: Zu mein Geld ist nicht alles aber darum geht es heute nicht,

00:02:04: du weißt ja wirklich um doch relativ viel Geld ging was in Rede Stadt also gibt mehrere Beteiligte es gibt den.

00:02:14: Den Erblasser bzw die Erblasserin.

00:02:19: Gibt den Beteiligten zu 1 dem Beteiligten zu 2 aber die stelle ich gleich noch mal etwas genauer vor genau also was ist Ziel des ganzen Verfahrens gewesen also der Beteiligte zu 2.

00:02:35: Strebte eine Aufhebung.

00:02:37: Einer general und Vorsorgevollmacht Generalvollmacht sollte man nie erteilen das ist eines der schwierigsten oder eines der schwerwiegendsten Vollmachten die man Dateien kann,

00:02:52: muss man quasi seine ganze Handlungsmacht,

00:02:56: aus den Händen geht aber in diesem Fall hat mir eine general und Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht es gut Generalvollmacht eher schlecht.

00:03:06: Beides also General und Vorsorgevollmacht,

00:03:09: und die sollte auch rum wären soweit Sie die Vermögenssorge für die Person erstreckte und es sollte eine Betreuung eingerichtet werden mit der Vermögenssorge nachlassangelegenheiten,

00:03:21: und gelten machen von Rechten also worum ging es an der Stelle also Beteiligten zu 1 und zu 2 sind richtig Kinder Söhne.

00:03:31: Das ist ja in den 30er Jahren geborene mit Betroffenen.

00:03:37: Die Dame hatte einen Ehemann und in der Nachkriegszeit hatten die eine Fleischerei aufgebaut und will ich dann wahrscheinlich richtig gut und deswegen.

00:03:49: Ist ein wenig ein kleines Geld da gewesen sie hat doch selber als Verkäuferin noch mitgearbeitet und ja ihr Mann ist nur verstorben.

00:03:59: Und jetzt gab es halt auch den Streit ums Geld also der Beteiligte zu 2 da der zweite Sohn ist nicht in den Betrieb eingestiegen wollte auch nicht und der Beteiligte zu 1,

00:04:12: hatte mit seiner Ehefrau einen 2. Fleischerei in der Nähe ja eröffnet die eng mit dem väterlichen Betrieb,

00:04:22: ja korporierte also das war ne natürlich auch und Grund vielleicht für die Verschlechterung des.

00:04:30: Des zweiten Sohnes zum Erblasser aber der Beteiligte zu 1 also der Sohn war immer eine Hilfe und stand den halt auch nah.

00:04:42: Kurz bevor er 70 Jahre alt wurde bekam der Erblasser dann seinen Betrieb an den Beteiligten zu 1 und dessen Ehefrau,

00:04:50: 2002.

00:04:53: Übertrug dann der Erblasser den Beteiligten zu 2 aus dem zweiten Sohn schenkungsweise zwei Mehrfamilienhäuser und ja mit der Bestimmung des der Wert der Objekte auf den.

00:05:08: Anzurechnen sei dann gab es eine notarielle General und Vorsorgevollmacht im Jahr April 2015,

00:05:18: und da hatten die Betroffenen ihren Ehemann und die beiden Söhne umfassend bevollmächtigt wobei sie im Innenverhältnis die Reihenfolge Ehemann.

00:05:27: Kleiner Sohn also Funktion 21 und Sohn zu zwei festlegte.

00:05:33: Dann gab es ein notarielles Testament und da setzte dann der Erblasser der Mann die betroffen und den Beteiligten zu 1 als er mal ein.

00:05:44: Mach den Erbquoten aber das soll an der Stelle jetzt erstmal nicht so relevant sein also.

00:05:53: Ein etwas konfus Konstrukt nun wird es aber spannend an 26 März.

00:06:00: Was heißt 5 Tage später wurde bei der Betroffenen also bei der Mutter Demenz mit Verdacht auf Morbus Alzheimer diagnostiziert,

00:06:11: das Amtsgericht war es in diesem Verfahren auch in Sachverständigen Gutachten eingeholt hat im Juni 218.

00:06:18: Bestätigte die Diagnose einer Alzheimer Erkrankung.

00:06:23: Das heißt mit dieser Diagnose sie geschäftsunfähig und hochgradig hilflos.

00:06:28: Und ja eingeschränkt in der Kritik und Urteilsfähigkeit und ihre Einsicht und Steuerungsfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Realitätsprüfung zu planerischen und zielgerichteten denken ist gestört.

00:06:42: Heißt die Dame ist nicht mehr wirklich handlungsfähig.

00:06:50: Zu guter Letzt im April 2018 verstarb der Erblasser und ja so folgte der natürlich die Erbfolge und am 3. Mai 2018 vor der Beteiligte zu 2 also der,

00:07:05: Sohn 22 mit der Betroffenen zur Sparkasse,

00:07:08: wo sie von mehreren Konten bei denen sie neben dem Erblasser mit berechtigt war eine Million 21000 Euro in bar bzw Überweisung an den Beteiligten zu 2 transferiert.

00:07:21: Gut also erste Million ist weg,

00:07:25: Beteiligte zu 2 der Sohn meinte dann naja die betroffene habe ihn jetzt halt gefragt was ich noch gegen das Testament machen könne das soll eigentlich nicht so sein,

00:07:35: und ja was man jetzt tun könnte und dann meinte er denn er sie können ja die Bankkonten verschenken und alles überweisen ja dann der Sohn war sehr.

00:07:47: Zemfix ging dann am 8. Juni mit seiner Mutter dann zu einer Notarin und die den Widerruf der wird des Beteiligten zu 1 mit der alten Vollmacht,

00:08:00: und der Klärung der Ausschlagung des Erbes nach dem Erblasser durch die betroffene beurkundet das heißt der Sohn zwei war jetzt,

00:08:08: sehr darauf bedacht dann doch zu handeln im August 2018,

00:08:17: kommt jetzt das Amtsgericht auf dem Plan und zwar mit einer Kontrollbetreuung mit dem Aufgabenbereich gelten mach von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtigten sowie nachlassen Vermögensangelegenheiten.

00:08:30: Also das Amtsgericht meinte hier soll auch noch mal ein dritter drüber gucken.

00:08:35: Wieso regnet es denn im September also ein Jahr später die Aufhebung wieder an weil der Beteiligte zu 2 in einem anderen Verfahren vergleichsweise verpflichtet hat es zu unterlassen von der Vollmacht.

00:08:47: Ohne Rücksprache und Zustimmung des Beteiligten zu 1 gebrauchte machen denn es war ja nachrangig wir vorhin gehört haben dass erst der Papa dann der erste Sohn und dann der zweite Sohn eigentlich diese Vollmacht nutzen sollte.

00:09:01: Und hier ist immer bei dem Puls kann da geht es nur darum das gesagt wird.

00:09:08: Diese Kontrollbetreuung die Aufhebung hiergegen richtete sich jetzt die Beschwerde es Beteiligten zu 2 dass sie aufgehoben wurde.

00:09:18: Unter das ganze ist denn jetzt schließlich beim Bundesgerichtshof gelandet also eine Konstellation wie sie jeder von uns kennt der halt montags dann seine Millionen von links nach rechts verschiebt.

00:09:31: Spaß beiseite was war jetzt nun oder was hat der BGH jetzt aus dieser ganzen Geschichte gemacht,

00:09:39: der BGH hat nämlich und deswegen fand ich diese Entscheidung so schön hatte es lehrbuchmäßig betrachtet.

00:09:49: Das hat jetzt heute guckt ob das Beschwerdegericht denn richtig entschieden hat und ja dann diesen Fall.

00:09:56: Eine Kontrollbetreuung notwendig gewesen wäre das Gericht hat denn also habe ich gesagt.

00:10:04: Dass es einer Betreuung also im juristischen guck mal so nennt man das Ergebnis zuerst es hat keiner Betreuung gemäß 896 bedurft.

00:10:15: Und jetzt fühlt es weiter aus dass es ein Betreuer ihr mich nur dann bedarf,

00:10:20: soweit die Betreuer Bestellung erforderlich ist so und jetzt wird weiter geguckt wann ist sie denn erforderlich und zwar fehlt es nämlich daran weil die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebensogut wie durch ein Betreuer besorgt werden können.

00:10:35: Also Vorsorgevollmacht es ist jetzt nichts Neues also vor allem die Leute die jetzt halt anfangen also unter

00:10:44: den Hörern für dieses vielleicht neu aber das ist eine der Kern Prämissen im Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht schlägt Betreuung und in dem Fall,

00:10:56: würde man sagen dass die Vorsorgevollmacht nehme ich hier auch die Betreuung geschlagen hat.

00:11:04: Grundsätzlich ein schönes Juristen Wort grundsätzlich entgegen.

00:11:10: Das Gericht für beide aus anders kann es zum einen liegen wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung oder am Fortbestand der Vollmacht besteht die geeignet sind.

00:11:20: Die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen auf deutsch.

00:11:28: Geht die vor oder ist die Vollmacht ordnungsgemäß entstanden ist die Vollmacht noch wirksam oder ist sie schon untergegangen.

00:11:39: Eine Betreuung kann man trotz Vorsorgevollmacht zum anderen dann erforderlich sein wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist die Angelegenheit der Betroffenen zu besorgen,

00:11:48: insbesondere weil zu befürchten ist dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet

00:11:56: das sind an die Voraussetzungen die denn vorliegen müssen um davon abzuweichen dass man eine Bevollmächtigung die man hat dann.

00:12:06: Ja ausheben kann.

00:12:08: Bei letzterem ist es der Fall da gibt's einen national Entscheidung vom 9. Mai 2018 wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken

00:12:17: an seiner Geeignetheit für der Redlichkeit als ungeeignet erscheint gut deswegen habe ich den ganzen vor klappt vorhin gemacht das ist jetzt hier bei Beteiligte zu 1 nicht,

00:12:27: ersichtlich dass er dementsprechend als ungeeignet erscheinen wird das sind alles,

00:12:33: unbestimmte Rechtsbegriffe die ausgelegt er müssen durch das Gericht und dabei besteht also für das Gericht.

00:12:41: Auch natürlich ein pflichtgemäßes Ermessen.

00:12:45: Also es liegt und das ist jetzt nur Rechtsbeschwerdegericht obliegt die Kontrolle auf Rechtsfehler insbesondere Prüfung ob die Tatsachen kriegt alle maßgeblichen Sicht. In Betracht gezogen haben und die Würdigung auf eine ausreichende,

00:12:59: Sachaufklärung beruht also haben die Sicht alles angeguckt oder nicht und es ist davon muss man jetzt hier noch davon ausgehen.

00:13:11: Das Gericht stellt dann fest und sagt ja das Ganze hätte genauso also es kann so durch einen Betreuer nicht besser ausgefüllt werden als es der bevollmächtigte gemacht hat.

00:13:22: Was hier natürlich noch ein Problem sein könnte ist die widerrufene Bevollmächtigung im April 2015 wurde halt die General und Vorsorgevollmacht.

00:13:35: Er teilt die Wirksamkeit darf bestehen hier keine Zweifel dran aber es wurde ja eine,

00:13:41: ein Widerruf der Bevollmächtigung vorgenommen das war am 8. Juni 2018 das heißt,

00:13:49: nachdem festgestellt wurde dass die Frau nicht mehr geschäftsfähig ist,

00:13:55: so damit haben wir nämlich auch noch eine Vollmacht,

00:13:59: die zum jetzigen Zeit noch vorliegt weil sie nicht wirksam widerrufen wurde Klammer auf der Notar hat das ganze durchgewunken.

00:14:12: Ja da fragt man sich denn manchmal ob der Notar das nicht erkannt hat Klammer zu.

00:14:20: Also auf jeden Fall in dem Fall besteht die Vollmacht noch man kann auch handeln und sie ist ganz klar definiert,

00:14:29: darüber hinaus gibt es jetzt auch nichts im Sachverhalt bzw wurde nichts vorgetragen was das Gericht wirklich dazu veranlasst hat davon auszugehen dass derjenige also der Sohn 1 nicht im Interesse der Mutter gehandelt hat,

00:14:44: also vielmehr ja war es quasi der sogenannte Lieblingssohn dem natürlich auch alles zu gedacht wurden.

00:14:54: Jedenfalls so dass sich der Sachverhalt dann entsprechend,

00:14:58: definieren in Randnummer 38 dieses Urteils gibt es noch etwas was für mich sehr spannend ist und weshalb ich vor allem diese,

00:15:09: Entscheidung rausgesucht habe und zwar heißt es dort abweichend von den Vorstellungen des zweiten Sohnes.

00:15:17: Dienen auch weder die Eigentums und Erbrecht Garantien die Welt Artikel 14 Grundgesetz bereit.

00:15:24: Noch die Betreuung dazu also beides ist nicht dazu gedacht das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren.

00:15:35: Ganz wichtige Entscheidung die man sie auf viva immer im Hinterkopf behalten sollte 2. Senat entschieden hat dass das wohlverstandenen Interesse des Betroffenen auch Zuwendungen angehöre einschließen kann,

00:15:47: namentlich wenn diese in Kontinuität zu einer in gesunden zeiten geübten Praxis steht und keine selbst schädigenden Umfang annimmt.

00:15:55: Wenn damals schon oft was geschenkt wurde dann kann das jetzt auch in dem Zustand geistiger.

00:16:02: Help Flexibilität auch angenommen werden und steht dem ich entgegen dann für diese entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde.

00:16:11: Vorhin schon deswegen zu keinem abweichendem Urteil weil es in gesunden Zeiten kann Zuwendung an den Beteiligten zu 2 gab die über seinen Pflichtteil ausging was heißt,

00:16:21: was zu du hast den gesunden Zeit nicht zu bekommen also Chrissi auch in Kranken Zeiten oder in der demenziell.

00:16:30: Zu berücksichtigen Zeiten auch nichts vor.

00:16:35: Ungerechten kann man zusehen zu maja sich ja auch was genommen hat also ist jetzt nicht so ein kleiner Betrag dieser 1000000 21000.

00:16:46: Also im Kern das muss vielleicht soweit festgehalten werden das heißt also man kann natürlich auch zuwenden und wenn das vorher schon so war dann kann er dann kann das auch durch einen Bevollmächtigten weiter gemacht wird.

00:17:00: Umgekehrter aus meiner Sicht kann dies auch für Betreuer gelten das heißt wenn jemand immer seine Lieblingsnichte,

00:17:07: bedient hat oder bzw dann ihr was zukommen lassen dann geht das auch darüber hinaus durch den Betreuer ohne dass der Betreuer irgendwelche rechtlichen Folgen

00:17:19: ja schön muss gucken was aber noch mal die Kontrollbetreuung an.

00:17:26: Und zwar da ist auch das Gericht davon ausgegangen dass eine Kontrollbetreuung halt nicht notwendig ist weil auch sie ist nur dann einzurichten wenn es einer Kontrollbetreuung bedarf

00:17:40: und,

00:17:42: das ist nicht schon dann der Fall wenn er nicht in der Lage ist selbst zu kontrollieren ist muss konkrete also durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauert der Verdacht,

00:17:51: Zwille geben das mit der Vollmacht im Betreuungsbedarf nicht oder nicht gebotener Weise Genüge getan wird heißt es muss immer noch etwas dazu kommen weshalb.

00:18:02: Weshalb weshalb man sagen muss nee der geht mit meinem Geld nicht ordnungsgemäß um.

00:18:09: Soll dem kontrollbetreuer und das wird das Gericht weiter auszudehnen die Ermächtigung zum vollmachtswiderruf getragen werden setzt dies tragfähige feststellen voraus dass das Festhalten an erteilten Vollmacht,

00:18:20: eine künftige Verletzung des Wohls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher schwere befürchten lässt.

00:18:28: Also das war alles jetzt hier nicht der Fall es sind aber einfach Punkte die Sie vielleicht auch wissen sollten.

00:18:35: Was die Voraussetzungen sind also 18 96 Absatz 3 Basti Interessenwahrnehmung deshalb ruf hauptbevollmächtigten angeht.

00:18:45: Ist hierbei zu beachten.

00:18:48: Das heißt in dem Fall hat das Gericht auch nicht die Gründe gesehen deshalb noch weiter einer Kontrollbetreuung geben sollte im Prinzip war der Betreute oder der der Beteiligte zu 2 hatte ein bisschen was ziehen ausgeschossen.

00:19:02: Und der wurde den. Kontrollbetreuer eingenordet und danach bedurfte ich ihn nicht mehr.

00:19:11: Und das für das Gericht nämlich auch noch mal auf der Beteiligte zu 1 hat sich wie bereits oben ausgeführt bislang an die ihm erteilten Weisungen gehalten und dem wohlverstandenen Interesse der Betroffenen gehandelt.

00:19:21: Rede Anhaltspunkte für irgendwelche Verletzungen gab es nicht ja.

00:19:28: Vielleicht soviel dazu bis an dieser Stelle war wieder ein etwas komplizierter Fall ich hoffe ich konnte Ihnen einen halbwegs vernünftig transportieren was nehmen wir da mit.

00:19:40: Wenn Sie eine Million auf dem Konto haben verprassen sie es weil ansonsten gibt's immer nur Ärger mit den Erben.

00:19:48: Das war's auch schon an der Stelle noch ein kurzer Hinweis auf zum Stammtisch Stammtisch at betreut.de einfach anmelden wer Lust hat ab Januar dann,

00:20:00: am Stammtisch teilzunehmen im Dezember gibt es denn noch mal neueste Informationen wie das ganze ablaufen wird,

00:20:06: und ja welche Themen wie auch im Januar dann haben werden oder welches Thema wir im Januar haben werden so weit von mir,

00:20:14: wer mir eine Nachricht hinterlassen will kann das gerne bei Twitter bei Instagram bei Facebook oder einfach per E-Mail an info.at betreut.de betreut mit ROY,

00:20:27: ja schreiben ich freue mich auf jede Nachricht und ich werde auch alle Nachrichten beantworten.

00:20:36: Sophie für heute ich mache Schluss und wünsche eine schöne Woche bis dann tschüss.

00:20:43: Music.

Über diesen Podcast

Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind ihr rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann helfen rechtliche Betreuer in den verschiedenen Lebensbereichen zur Bewältigung der Anforderungen im Leben. Im Ehrenamt sowie in der Berufsbetreuung werden in Deutschland Stand 2015 mehr als 1,25 Mio. Betreuungen geführt. Hierbei stehen etwa 16.000 Berufsbetreuern mehr als 550.000 ehrenamtlichen Betreuern gegenüber. Dieser Podcast soll eine Unterstützung der täglichen Arbeit sein.

von und mit Roy Lippoth

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