betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

Transkript

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00:00:02: Willkommen beim Betreuten Podcast Wissenswertes und Nützliches für alle rechtlichen Betreuer von und mit Rechtsanwalt und Kreuzer,

00:00:13: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge des betreut Podcast im Podcast für rechtliche Betreuer schön dass ihr auch diese Woche wieder eingeschaltet haben

00:00:22: also es ist Montag der 24 ich sitz wieder abends an,

00:00:28: mein Schreibtisch und heute geht es um die Kosten der Unterkunft.

00:00:34: Kosten Unterkunft im SGB 2 als auch im SGB 12 immer wieder ein Thema vor allem wenn die Wohnungen oder der Bereich,

00:00:44: in nachdem man belebt wenn der zu teuer ist unten wann wird es übernommen dann wird es nicht übernommen aber das heute nicht Thema sein bitte schauen wir uns mal die rein Bereiche an was auch noch als Kosten der Unterkunft möglich sind.

00:00:59: Ja schuld an diesen Podcast ist das Amtsgericht bzw Sozialgericht Freiburg,

00:01:06: das hat nämlich am 13. Januar 2022 also vorsicht beim Anfassen die Entscheidung ist noch richtig frisch und heiß.

00:01:16: Das Gericht hatte unter dem Aktenzeichen s9a s84 aus 22 im Eilrechtsschutz em.

00:01:28: Eine Entscheidung getroffen die mich ein wenig schmunzeln lassen musste und ich habe es dann zum Anlass genommen mir einige.

00:01:37: Kosten der Unterkunft Entscheidungen herauszusuchen und die einfach mal vorzustellen genau beginn möchte ich allerdings mit der Entscheidung des.

00:01:47: Sozialgericht es aus Freiburg.

00:01:50: Genau was war Thema Thema war dass der Antragsteller der wohnungslos ist und in einem Zelt im Wald wohnt.

00:02:00: Einen schönen Antrag stellte er wollte gerne Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches wie es so schön heißt SGB2 also er wollte Hartz 4.

00:02:13: Wie sollte in Form von Tagessätzen seit 216 war das auch immer nicht das Problem der Antragsgegner bewilligte ihm für die Wintermonate Oktober bis März,

00:02:23: gegen Vorlage von Kaufbelege noch monatlich im Beihilfe zur Beheizung seines Zeltes wird bis zu einer Höchstgrenze von monatlich 46 €,

00:02:32: allerdings musste er auch dann.

00:02:36: Die entsprechende Verwendung nachweisen aber das gibt es auch in verschiedenen anderen.

00:02:43: Bereichen dass das gemacht wird ist nun also im Oktober 21 beantragte der Antragsteller brennt kostenbeihilfe für die Heizperiode 21/22.

00:02:55: Der Antrag wurde durch den Antragsgegner also bis Abend mit Bescheid vom 16.11 abgelehnt und.

00:03:04: Mit Widerspruch vom 18.11 bzw der entsprechenden Einlegung des Widerspruchs am 18.11 gab es ein Widerspruchsbescheid vom 9.12 der dasselbe gesagt.

00:03:17: Was war die Gruppe Gründung in diesem Fall man sagte gemäß 22 SGB römisch zwei könnten zwar Bedarfe für Heizung grundsätzlich als einmalige Beihilfe gewährt werden,

00:03:28: Voraussetzungen ist die doch dass es sich bei der Wohnstätte um eine Unterkunft im Sinne des Paragraph 22 SGB 2 handle okay.

00:03:38: Also bewilligt wurde in der Vergangenheit und jetzt sagt man wir haben jetzt noch mal nachgelesen scheint jetzt keine Unterkunft im Sinne des Gesetzes zu sein.

00:03:48: Was heißt das unter einer Unterkunft im Sinne des SGB 2 sei jeder Einrichtung oder Anlage zu verstehen die geeignet ist,

00:03:56: vor den Unbilden des Wetters bzw der Witterung zu schützen und die eine gewisse Privatsphäre gewährleistet,

00:04:04: einschließlich der Möglichkeit private Gegenstände zu verwahren.

00:04:09: Also ganz klares Party wissen wenn sie jemand fragt auf einer,

00:04:15: bisschen Langweilerin Party dann kommen Sie doch einfach mal mit dieser Definition genau also hier runter können beispielsweise auch Wohnwagen oder Wohnmobile fallen die vom Bundessozialgericht geforderte gewisse Privatsphäre,

00:04:30: wenn jedoch nicht hinreichend Umfang in einem Zelt gewährleistet werden gut.

00:04:36: Ich glaube jeder von ihnen hat jetzt vielleicht das eine oder andere Bild im Kopf wie viel Privatsphäre es in einem Zelt geben kann oder nicht.

00:04:44: Das Amt sagt in dem Fall geht nicht keine Privatsphäre Wehrle.

00:04:50: Bei ein wichtiger Aspekt der Privatsphäre vivianner oder ungestört der Kleidungswechsel sowie eine gewisses Maß an Komfort,

00:04:57: sein dort mangels Ausstattung Platz also in dem Fall mangels Möglichkeit zum Stehen nicht einmal annähernd wie in einer Wohnung möglich.

00:05:07: Ich bin jetzt nicht auf dem Arm das ist wirklich die Begründung gewesen durch das jobs.at.

00:05:14: Dieser Auslegung stützte sich außerdem auf die Annahme dass nicht jeder Mensch eine Unterkunft haben müsse ist also auch Obdachlose Menschen gäbe obgleich sich eine Vielzahl der Obdachlosen besonders,

00:05:25: in der kalten Jahreshälfte regelmäßig nachts in einem einigermaßen geschützten Bereich,

00:05:29: bzw an einem Schlafplatz aufhalten werde ohne es hiermit zugleich eine Unterkunft im Sinne von Paragraph 22 SGB römisch 12,

00:05:39: anzunehmen sei.

00:05:41: Gut an den Kollegen der das verfasst hat und auf der Widerspruchsabteilung der würde ich mal die Menschenrechts Karte ans Herz legen einfach mal drin rum Blättern also es kann aus meiner Sicht nicht schaden wenn ich das hier lese.

00:05:55: So nach dem Motto okay nur weil obdachlos ist muss er nicht gleich ein Dach überm Kopf haben oder irgendwas anderes nee,

00:06:03: kann auch obdachlos einfach so sein und dann gilt das zählt nicht ja im Keller im Endeffekt wird gesagt keine Übernahme der Kosten.

00:06:16: Also was natürlich noch mal ausgeführt wird ist das der Unterkunft Charakter z.b. für ein VW Bus,

00:06:22: mit Schlafstätte auch durch das Land Sozialgericht in dem Fall Rheinland-Pfalz ja bestätigt wurde und für ein Zelt,

00:06:31: ausdrücklich auch noch mal für den VGH abgelehnt.

00:06:36: Also so muss er noch mal verwiesen so und jetzt ging es halt in die Entscheidung,

00:06:42: und die Argumente waren ausgetauscht und nun hatte das Gericht im als als im All Rechtsschutz zu entscheiden.

00:06:52: Und Ergebnis war.

00:06:56: Das Kosten der Unterkunft entsprechend gewährleistet wurden bzw werden und,

00:07:05: es ist Gericht aber klar stellte das ein Zelt auch eine Unterkunft im Sinne des Paragraph 22 Absatz 1 Satz 1 SGB römisch 2 darstellen kann,

00:07:16: das heißt das.

00:07:20: Enthält also auch diese Funktion haben kann bzw ja diesen die Definition erfüllt,

00:07:30: andererseits und das sagt auch dieser Entscheidung das Leistungen für den Bedarf für Heizung,

00:07:37: nicht zwingend das Vorhandensein einer Unterkunft voraussetzen in dem Fall wären es die 32 Hilfen.

00:07:47: Das bedeutet wenn Sie also jemanden haben der im Zelt lebt der kriegt dann seine Heizkosten erstattet.

00:07:56: In Entscheidung wird er noch mal drauf hingewiesen dass,

00:08:00: ist natürlich jetzt nicht der des Luxus darf also das heißt man muss nicht zwingend jetzt in dem Zelt stehen können das ist auch nicht Voraussetzung dieser Bundessozialgericht oder spinnst du zeitgerecht vor.

00:08:14: Gegeben hat sondern es muss man gewisse Privatsphäre Halt gegeben sein und die ist aus meiner Sicht auch

00:08:22: eingehalten also spannende Geschichte kann man sich noch mal durchlesen gibt es also geht vermutlich noch weiter falls ich da noch etwas,

00:08:31: ergibt aus dieser Entscheidung des weh aus dem folge Entscheidungen dann werde ich das auch hier noch mal erörtern,

00:08:40: ja aber das war Aufhänger dafür mir noch zwei andere Entscheidungen mit anzuschauen und zwar eine Entscheidung des,

00:08:48: Bundessozialgerichts vom 19.5 2001 worum ging es hier.

00:08:58: Der Kläger mit dem Verweis eine Klägerin wohnt eine Mietwohnung mit Tiefgaragenstellplatz für die bei Beginn der streitgegenständlichen Zeitraums eine Bruttowarmmiete in Höhe von 551.

00:09:13: Timer.

00:09:14: Hier muss man es unterscheiden sk350 Euro für die Grundmiete 125 eure Heizung Betriebskostenpauschale und ein sogenannten Garagen Zuschlag in Höhe von 25 EUR 56.

00:09:28: Der Mietvertrag sagt über den Stellplatz.

00:09:31: Dass die nicht separat abgeschlossen wurde also das heißt in dem Mietvertrag mit drin ist und gibt doch keine Thai Kündigungsmöglichkeit dieser Garage oder Stellplatz.

00:09:42: Das heißt es ist quasi eine Einheit.

00:09:46: Was hat das Jobcenter sich überlegt das bewilligte dem Kläger für den Zeitraum in dem es geht Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen aber richtig ohne diesen da rein zu flach.

00:10:01: Das ganze ging dann in das Widerspruchsverfahren und da gab es dann noch einen Widerspruchsbescheid und hiergegen wurde dann geklagt.

00:10:10: Wem wurde der Kläger nicht aufgefordert die Kosten zu senken.

00:10:17: Im August 18 bis Juli 19 WDR Leistungen als der Kleister Leistungserbringer Unterkunft und Heizung zunächst in gleicher Höhe und ab November 18,

00:10:28: aufgrund Erhöhung Nebenkostenvorauszahlung also eine geänderte Höhe aber immer der Garagen Zuschlag wurde nicht berücksichtigt,

00:10:36: auch explizit so benannt das ist nicht.

00:10:40: Das ist im Prinzip nicht mit drin ist da ging wurde die Klage erhoben und,

00:10:47: Prinzip war die Klage darauf gerichtet der some zu verpflichten als Bedarf für die Unterkunft und Heizung monatlich zusätzlich 25.56 zu berücksichtigen Berufung,

00:10:58: ist dann auch zugelassen worden dass.

00:11:03: Landessozialgericht hat das Verfahren verbunden und die Berufung des Beklagten zurückgewiesen die Aufwendung für den Stellplatz seien vorliegend Bestandteil der Bedarfe für Unterkunft und Heizung,

00:11:16: im Sinne des 22 1 Satz 1 SGB 2 sie seien nicht abtrennbar im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

00:11:26: Bedeutet.

00:11:28: Das ist das Landessozialgericht also Status und das Landessozialgericht in dem Fall gesagt haben ja es ist nicht abtrennbar und in dem Fall müssen dann auch die Kosten übernommen werden.

00:11:40: Das hat allerdings das Landessozialgericht hat die Revision zugelassen und das wurde dann auch entsprechend ja die Revision wurde auch eingelegt.

00:11:51: Und da es wurde gerügt.

00:11:56: Das eine Verletzung des paraphen 22. 1 Satz 1 und 2 Absatz 1 SGB 2 vorliegen würden da es sich bei der Stellplatzmiete,

00:12:07: nicht um einen Bedarf für Unterkunft und Heizung handelt im Übrigen sei nicht Pfleger aus dem nachher Prinzip,

00:12:13: und der Selbsthilfe Obliegenheit zur Untervermietung Stellplatz ist verpflichtet ein cooler move dass man sagt okay wenn du das schon bekommst,

00:12:22: da kannst du dann kannst du ja Schadens mindernd und dann dafür sorgen dass dieser Platz so vermietet wird.

00:12:30: Suche sagen also so in Berlin wäre so ein Stellplatz richtig Geld wert und dann würde man wahrscheinlich auch mehr als 25,56 € im Monat bekommen.

00:12:41: Ja der Kläger ist bzw hat der Volker hat den 22 noch natürlich versucht hier oder hat gesagt die Revision soll zurückgewiesen werden.

00:12:52: Ergebnis Wahl in dem Fall die war zwar zulässig die Revision allerdings hatte sie keinen Erfolg ist die bei der Entscheidung und es mussten 25.56 im Monat nach bezahlt werden.

00:13:05: Das Gericht war nämlich der Meinung dass nach und da bezogen sich dann auf die ständige Rechtsprechung dass die Garage.

00:13:17: Und ein Stellplatz dass ich nachdem auch war 22 SGB 2 zu regeln ist.

00:13:24: Bzw andersrum die sind im Grunde nicht zu übernehmen,

00:13:29: weil sie für ein Ausstattungsmerkmal gezahlt werden das nicht mehr der Haltung eines einfachen Wohnstandard und damit grundsicherungsrecht Wohnzwecken dient also im Kern gibt's nicht weil ist ein extra.

00:13:43: Allerdings auch ständige Rechtsprechung davon kann abgewichen werden wenn die Wohnung ohne Garage nicht anmietbar ist und der Mietpreis sich bei fehlender abtrennbar Kite der Garage.

00:13:55: Innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält so kann man bei 25.56 sagen,

00:14:02: das heißt wenn einer ihrer Klienten eine Garage hat,

00:14:08: dann kann er dafür auch die Kosten erstattet bekommen wenn sie zum Mietvertrag gehört.

00:14:15: Ein letzte Entscheidung ist schon etwas älter allerdings nicht weniger spannend und interessant.

00:14:26: In dem Fall handelt es sich auch um einen ja Arbeitslosen der auch geklagt hat also es ist eine Entscheidung der ist,

00:14:36: am Bundessozialgericht sb14 179 aus 2009 wie sagt schon etwas älter aber bisschen skurril und auch.

00:14:50: Aus meiner Sicht sehr interessant also der lebt in seinem Wohnwagen,

00:14:54: und wo der noch immer wieder rum weil es gab mal ein bisschen Ärger muss dahin Platz wechseln weil dann die Polizei. Vorbeikommen und dann vorhalten Stück weiter auf den Fall lebt er dort.

00:15:07: Und dann war es dann wollte er natürlich für dieses Wohnmobil in dem er lebte,

00:15:14: dort wollte er auch jetzt Costa unterkunften er erhielt sonst immer seine Regelleistung nach Paragraph 20 Absatz 2 SGB 2.

00:15:23: Zündzeitpunkt und jetzt meint er ja allerdings möchte er jetzt auch noch weitere Kosten haben.

00:15:33: Er machte geltend dass die Kosten fürs Halten des Wohnmobils in Höhe von insgesamt 250 € monatlich als Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden.

00:15:43: Was macht der im Einzelnen geltend er sagte ich benötige die Kraftfahrzeugsteuer 15 € Monat ich benötige die Kraftfahrzeug Versicherung 20 € Monat ich brauche Gas ich brauche Heizung das kostet 45 €,

00:15:56: Diesel 100 € Pflege 20 € und Wartung 50,

00:16:01: Versorgung der Unterkunft mit Wasser zur Entsorgung von Abwasser und zum Aufladen der Batterien müsste das Wohnmobil in begrenztem Umfang gefahren werden deswegen braucht er halt dieses Geld für den Diesel,

00:16:14: das war im Kern die den Wunsch den Erhalt hatte er hatte auch,

00:16:21: schon einmalige heizkostenbeihilfe bekommen in Höhe von 371 € für seine propangasheizung im Wohnmobil.

00:16:32: Ja wie sagt man so schön lange Rede kurzer Sinn wie ging die Entscheidung aus fifty-fifty bzw.

00:16:42: Er hat nicht alles bekommen für sein Wohnmobil was hat das Gericht gesagt.

00:16:51: Also wir brauchen es nicht rund halten ob es eine Wohnung im Sinne des Paragraph 22 ist SGB 2 das hatten wir schon Wohnmobil geht.

00:16:58: Also dem Kleber stehen allerdings kostet der Unterkunft grundsätzlich zu wenn sie tatsächlich für den Wohnbedarf angefallene Kosten.

00:17:07: Und diese müssen natürlich auch angemessen sein.

00:17:12: So und jetzt muss mal gucken was und jetzt müssen wir die einzelnen Bereiche halt uns anschauen steuern.

00:17:22: Gemäß 82 SGB 12 sind als Kosten der Unterkunft auch Steuern vom Grundbesitz sonstige öffentlich Abgaben und Versicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

00:17:32: Also der Krieger hatte recht das auf die Grundsteuer und die grundabgaben als Nebenkosten,

00:17:37: eines Hauseigentümers verwies bzw das entsprechende Kosten auch übernommen werden und deswegen kann man auch darauf per sich zurückziehen und sagen das sind Kosten die können übernommen werden.

00:17:52: Also nutzt ein Grundsicherungsempfänger ein Wohnmobil als einzige Unterkunft zu sind die kraftfahrzeugsteuern und die Beiträge für die Versicherung nicht anders zu behandeln als die Grundsteuern die als Grundlasten im Wohneigentum die.

00:18:07: Weil ohne sie eine Nutzung des Monats tun zum Zwecke des Wohnens nicht möglich ist.

00:18:14: Also kann man denn schon sagen dass diese Kosten übernommen werden können ja gucken uns allerdings die anderen kosten noch an und zwar.

00:18:25: Da sind die halt keine Kosten der Unterkunft was ist das Pflege und Wartung war das noch für sein Wohnmobil aber dafür wollte er 70 € monatlich haben.

00:18:34: Aber hier muss und so für das Gericht aus er sich genauso behandeln lassen wie ein Wohneigentümer dem steht gerade kein Anspruch auf erhaltungs pauschalen zu.

00:18:46: Es führt lediglich im 82 SGB römisch 12 dazu dass er entsprechend,

00:18:52: Vanessa muss aber wenn es auch einer Wohneigentümer keine Leistungen kriegt für diesen Bereich dann kriegt natürlich auch ein Wohnmobil Eigentümer nicht das Geld dafür.

00:19:04: Also das heißt er muss das auch sparen.

00:19:09: Auch der Dieselkraftstoff in Höhe von 100 € den muss er leider selber aus eigener Tasche bezahlen.

00:19:17: Und da sagt das Landessozialgericht und da bezieht sich dann das Bundessozialgericht auch drauf dann dass diese Kosten nicht spezifisch mich der Funktion des Wohnmobils gerade als Unterkunft verbunden sind also,

00:19:32: er hat kein Anspruch darauf sich mit diesem Wohnmobil fortzubewegen bzw am Verkehr teilzunehmen,

00:19:40: diesen Bedarf muss er wie ein Rauch aus den Regelleistungen Tekken,

00:19:46: ja deswegen das ist leider auch etwas was er nicht erhält.

00:19:52: Ja soviel für heute das war ein kleiner Ritt durch die Kosten der Unterkunft ich hoffe Sie hatten ein wenig Spaß und haben ein bisschen was mitgenommen.

00:20:03: Ich möchte mich noch mal bedanken für den tollen Stammtisch den ersten den wir hatten am vergangenen Donnerstag,

00:20:10: hat mir sehr viel Spaß gemacht und mir gezeigt dass es eine sehr gute Idee war diese Stammtisch ins Leben zu rufen wir haben uns ein paar Fehler angeguckt und ich habe gemerkt dass das natürlich auch.

00:20:22: Wirklich hilft wenn man vielleicht noch nicht so lange dabei ist bzw Anhänger dabei ist aber auf mit einigen Themen einfach noch nicht in Berührung kam,

00:20:30: dass man auf jeden Fall was mitnimmt also 3. Donnerstag im Monat 16 Uhr also es heißt war doch ich der 17. wenn ich jetzt richtig noch mal auf den Kalender schaue,

00:20:41: der 17. Februar,

00:20:43: sollte deinen genau ist denn der nächste termin also wer sich noch anmelden möchte Stammtisch at betreut.de betreut mit ROY,

00:20:54: einfach eine kurze E-Mail und dann nehme ich ihn in den Verteiler auf und ich vergesse auch also ich verspreche auch dass ich versuche niemanden zu vergessen das ist mir jetzt doch ich beim letzten Mal passiert.

00:21:05: Dafür noch mal entschuldigung aber ich hoffe ich habe noch alle erwischt die teilnehmen wollen.

00:21:11: Das war's von mir für heute Ihnen einen schönen Abend und ja bis zum nächsten Mal lass dich gut gehen.

00:21:18: Music.