betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

Transkript

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00:00:02: Willkommen beim Betreuten Podcast Wissenswertes und Nützliches für alle rechtlichen Betreuer von und mit Rechtsanwalt und Kreuzer.

00:00:15: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge des betreut Podcast dem Podcast für rechtliche Betreuer ja eine neue Woche ein neuer Podcast heute wieder Mittwoch.

00:00:26: Schön dass ihr heute wieder zuhören worum geht es heute wir widmen uns der Rechtsprechung und ich habe mir zwei Entscheidungen rausgesucht die ich.

00:00:38: Spannend fand bzw auch erheiternd weil man kann ja nicht den ganzen Tag nur mit schlechter Laune im Büro sitzen sondern muss natürlich auch ein wenig die Lachmuskeln.

00:00:49: Ja trainieren,

00:00:51: und das machen wir gleich mit unserer ersten Entscheidung aber danach möchte ich noch auf ein Institut hinweisen was vielleicht den meisten von ihnen gar nicht so bekannt ist aber,

00:01:03: bis auch neben der Vertretung im All Rechtsschutz eine Möglichkeit gibt.

00:01:08: Einem Betroffenen zu helfen und das würde ich anhand einer anderen Entscheidung gerne mal vorstellen,

00:01:17: stop bevor ich das mache möchte ich noch mal auf den betreut Stammtisch eingehen letzte Woche am 17.2 hatten wir wieder eine Veranstaltung und ja aus meiner Sicht wieder großartig,

00:01:29: viele interessante Fall Konstellation die wir besprochen haben.

00:01:33: Die einige schon kennen und andere ganz neu kennenlernen durften im Rahmen ihrer Praxis also ein super Austausch sehr kollegial,

00:01:43: jeder der noch nicht dabei ist kann ich nur,

00:01:46: Rechnung fehlen einfach auch teilzunehmen einfach eine E-Mail an Stammtisch at betreut.de betreut mit ROY und.

00:01:57: Dann schreibe ich zurück und werde sie in den Verteiler mit ein,

00:02:01: pflegen und dann bekommen sie für den 17.3 dass mich unser dritter Stammtisch eine Woche vorher dann eine Nachricht als Erinnerung dass sie mir noch mal die,

00:02:12: ja neuesten Fälle bzw die von Ihnen auf aufkommenden Fragen.

00:02:18: Ja das wird jeder sie mir die zuschicken und geplant am Dienstag vor dem Termin am Donnerstag dann den Link zu der Veranstaltung 16 Uhr geht's wieder los am 17.3,

00:02:29: ich würde mich freuen wenn wir ja noch mehr werden bzw,

00:02:33: wenn es sich vielleicht ein bisschen mischt in der Gruppe es muss ja nicht immer jeder dabei sein der Vater eines Umstand durch ist ja dass man nicht zwingend,

00:02:42: immer kommen muss aber sehr gern gesehen ist genau soviel dazu kommen wir aber nun zum Hauptthema also zu den Rechtsprechung.

00:02:54: In dieser Folge und dass die erste entscheidung die ich besprechen möchte ist vom.

00:03:04: Ja Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

00:03:09: Und hier geht es darum also ich lese einfach mal den,

00:03:16: die Zusammenfassung vor der Kläger ist Rentner und bezieht aufstockende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB 12 das heißt.

00:03:27: Nicht mehr Erwerbsleben Rentner.

00:03:31: Und somit sgb12 Leistungsempfänger Sozialhilfe er machte bei der beklagten Stadt Essen gegen die hatte es jetzt vorgegangen geltend er müsse dreimal täglich außer Haus eine Toilette aufsuchen.

00:03:46: Kostenlose öffentliche Toiletten habe die Beklagte schon vor langer Zeit abgeschafft,

00:03:53: im Durchschnitt kostet jeder Toilettenbesuch 2 € auf 30 Tage gerechnet errechnet sich ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 180 € pro Monat.

00:04:07: Mit große Überraschung wies das Sozialgericht Duisburg,

00:04:11: die Klage ab ja nun ging es in die Berufung und auch das Landessozialgericht hat entschieden geht nicht, nicht ran fehlt die Rechtsgrundlage.

00:04:25: Das war so einer der Hauptgründe was worauf man sich dann bezogen hat da so man ging noch darauf ein ernährungsbedingter Mehraufwand aus medizinischen Gründen dass man das mit einer teleologischen Reduktion also

00:04:38: dass man das verändern könnte das würde denn nicht greifen da die Regelung des Gesetzgebers abschließend sei,

00:04:45: Regelungslücken gibt's nicht das heißt in dem Fall.

00:04:49: Ja was macht man da ist dann nicht mit berücksichtigt bzw geht der Gesetzgeber denn davon aus muss er die Entscheidung so lesen das,

00:05:00: das Pipi machen in der Umwelt vom Regelsatz gedeckt ist.

00:05:08: Und eine Abweichung gibt's nicht.

00:05:11: Und das Gericht führt weiter aus der Kläger sei nach seiner eigenen Schilderung altersentsprechend gesund und nach seiner Eier und Weise daher keine überdurchschnittlichen Notwendigkeit von Toilettengänge,

00:05:24: der geltend gemachte Aufwand liege jenseits des üblichen Verhaltens der Durchschnittsbevölkerung sei da eine Frage der Freizeitgestaltung,

00:05:32: im Regelsatz sein für die Bereiche Freizeitkultur Gastronomie Beherbergung sowie andere Waren Dienstleistungen Anteile enthalten.

00:05:42: Widerkläger das Geld Einsätze liege in seinem verantwortungs.

00:05:47: Bereiche also er könne sich jetzt quasi entscheiden ob er sich für die 2 € ein Eis kauft oder auf Toilette geht.

00:05:57: Das lasse ich mal so stehen der Personen die zum Lebensunterhalt im Alter Grundsicherungsleistung benötigen müssen nicht jede Freizeitgestaltung Wunsch bezahlt werden.

00:06:08: Die Entscheidung wird nicht besser je weiter man sie liest.

00:06:13: Und ja das Gericht das noch nicht spielt keine Entscheidung welche Rolle also wie die Situation vor Ort ist also ob es denn ob es da halt nur Toiletten gibt ihrem zahlen muss oder nicht ja.

00:06:26: Das vielleicht soweit was den.

00:06:31: Ja Urinstau der Nordrhein-Westfalen angeht wie gedacht kleine schmunzeln muss man da immer,

00:06:40: zum bisschen auf den Lippen haben wenn man diese Entscheidung liest genau das,

00:06:48: allerdings so quasi nur als wormup für die Entscheidung die wir uns heute angucken wollen bzw eine Norm aus dem SGB 10 die wir uns anschauen worum ging es in der zweiten Entscheidung,

00:07:01: in der zweiten Entscheidung bitte schalten Sie jetzt nicht gleich ab,

00:07:07: da wandte sich der Kläger gegen die Versagung von Leistungen nach dem OEG das entschädigungsgesetz wegen fehlender Mitwirkung.

00:07:19: Denn der Kläger machte einen Anspruch eine Forderung in Höhe von 20000000 Euro aus nicht näher konkretisierten 20000 Einzel Übergriffen zu je 1000 € gelten.

00:07:34: Also ein Ersatzanspruch in Höhe von 20000000 nicht ganz konkretisierte Einzel Übergriffe zu 1000 €.

00:07:47: Da fragt sich der geneigte Hörer hat ja noch alle genau und das hat sich nämlich auch hier das Gericht gefragt bzw auch leider nicht die Behörde das wird jetzt nämlich auch noch ein Problem das heißt.

00:08:01: Der könnte jetzt vielleicht doch einen Betreuer gebrauchen.

00:08:08: Und das ganze wurde nämlich dann auch angeregt und in dem Verfahren vor dem Amtsgericht den Betreuungsgericht bestätigte.

00:08:17: Also bestätigt vom Landgericht.

00:08:20: Wurde der noch vor Beginn des Verfahrens des ob ein schädigungs Verfahren ein Betreuer für den Kläger bestellt.

00:08:29: Der wehrte sich jetzt gegen in diese Entscheidung und sagte nein ich brauche keinen Betreuer ich kann das alles selber und.

00:08:38: Wer begründete es damit dass es eine Verdachtsdiagnose gewesen sei aufgrund dessen eine Entscheidung für den Betreuer gefallen ist nichtsdestotrotz bedeutet das.

00:08:51: Dass die der Betreuer abgelehnt wurde und.

00:08:56: Im Wesentlichen darauf abgestellt wurde dass der Kläger in betreuter sein das gibt diese Fälle die sind selten aber es gibt im betreubare.

00:09:06: Klienten.

00:09:08: Wo lag jetzt die fehlende Mitwirkung die in den Fall gefordert wurde bzw die Mitwirkung die gefordert wurde und zwar liegt die.

00:09:20: Im den Vertreter der von Amts wegen bestellt wird,

00:09:27: es gibt die Möglichkeit dass wenn jemand nicht in der Lage seine Rechte durchzusetzen dann von Amts wegen jemand bestellt wird genau dafür ist eigentlich das Betreuungsgericht zuständig,

00:09:39: und das muss unabhängig davon,

00:09:44: von einer Betreuung gesehen werden das heißt es gibt zwei Verfahren muss gleich deutlich zu machen wenn sie jetzt nicht gerade am,

00:09:52: Autosteuer oder beim Joggen sind dann können Sie sich jetzt den Paragraphen 15 SGB,

00:10:01: römisch zehn aufmachen dort ist die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen geregelt,

00:10:08: das bedeutet ist ein Vertreter nicht vorhanden also gibt es kein Vertreter das heißt ist meiner Meinung die Person muss eine Vertretung haben dann hat das Gericht auf Ersuchen der Behörden,

00:10:20: einen geeigneten Vertreter zu bestellen wenn.

00:10:26: Die Person ein Beteiligter der Folge einer psychischen Krankheit oder körperlichen geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist in dem Verwaltungsverfahren selbst,

00:10:36: tätig zu sein was heißt gibt es ein Verfahren in dem die Person nicht selbst handeln kann,

00:10:43: weil wie der Kollege hier als der Betroffene.

00:10:49: Die Sachen vielleicht ein wenig verkennt um es mal so zu sagen dann kann von Amts wegen auch ein Vertreter bestellt werden.

00:10:58: Für untersagt Absatz 2 für die Bestellung des Vertreters ist in den Ferien S1 Nummer vier also in den Fallen was wir gerade besprochen haben schauen sich die Normen einfach mal an.

00:11:08: Das Betreuungsgericht zuständig in dessen Bezirk der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt an das heißt wenn jemand also nicht auf physischen Gründen nicht in der Lage ist,

00:11:18: seine Vertretung vorzunehmen in ein Verfahren was läuft oder was wir was anhängig ist dann kann man ihm quasi jemand schnell zur Seite stellen.

00:11:29: Die sagt unabhängig vom Verfahren nach 81096 fortfolgende das heißt bis dahin.

00:11:38: Kann derjenige dann handeln also in dem Fall wurde auch eine Rechtsanwältin bestellt die sich mit den Sachen auskennt.

00:11:48: Und das ganze Verfahren wurde dann.

00:11:52: Vor dem Gericht weil das hat nicht die Behörde gemacht sondern es wurde denn erst vor dem Gericht.

00:11:59: Dieser von Amts wegen bestellte Person Januzi beigeordnet.

00:12:08: Und die hat das Verfahren dann begleitet und es ist allerdings und so viel muss man zu der Entscheidung der Zahlen.

00:12:16: Es ist nicht schädlich dass das Amt das in dem Fall jetzt nicht gemacht hat denn.

00:12:22: Hätte ich nichts gebracht also soviel jetzt etwas flapsig formuliert.

00:12:30: Um es mit den Worten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg die das ganze mit Urteil vom 14 1200 21,

00:12:40: am entschieden haben sie sagten der Kläger seit zur Überzeugung des Senats ist nicht Geschäfts und prozessfähig.

00:12:47: Trotz bestehendem Handlungsbedarf elesco liegen an der Erforderlichkeit einer Betreuung da diese zu keinerlei Änderung der Situation führen können.

00:12:55: Übereinstimmen mit dem Landgericht bei einer unbetreubarkeit des Klägers anzunehmen der Verfahrensablauf Belege dass die Bestellung eines Betreuers im Verwaltungsverfahren also bereits früher,

00:13:06: die Stellung des Klägers nicht hätte verbessern können zwar könne diese als Zustellungsbevollmächtigter fungieren.

00:13:13: Zur Präzisierung der behaupteten Schädigungen Einwirkungen was der Kläger nachhaltig Verweigerung sich Stadt Essen in Verschwörungstheorien ergehe,

00:13:21: könnte aber auch ein Betreuer ebenso wenig beitragen wie die besondere Vertreterin die vom Kläger nicht in die Lage versetzt worden sei zum eigentlichen Sachverhalt sinnvoll vorzutragen.

00:13:32: Genau und aufgrund der unbetreubarkeit des Klägers sei dem Beklagten noch nicht vorzuwerfen nicht nach 15 SGB 10 vorgegangen zu sein das heißt neben Fall wurde gesagt liebe Behörde,

00:13:43: Erde den früher einsetzen müssen hätte nichts gebracht weil das Ergebnis wäre genau dasselbe gewesen kann man so sehen.

00:13:53: Deswegen wird hier noch darauf verwiesen dass im Gerichtsverfahren zur Wahrung der Verfahrensrechte ein besonderer Vertreter bestellt werden kann das ist wenn man die ganze Entscheidung liest wir stellen dir mal pro forma jemand daneben,

00:14:07: wir wissen ganz genau eigentlich dass das nicht wirklich was bringt aber damit sind die prozessualen Ansprüche an den Prozess.

00:14:17: Erfüllt anders kann man diese Entscheidung jetzt so nicht lesen aber sie sagt noch mal gerne mitgenommen ist der Paragraph 15 SGB 10.

00:14:27: Als Norm die man dann auch vielleicht wenn ein Verfahren schon.

00:14:33: Etwas länger läuft und man erst viel später in dieses ganze fahren hinein kommt,

00:14:39: kann man vielleicht im im Jahr im Rahmen der Rechtsmittel noch mal versuchen ja das als Anspruch zu nehmen also wenn man in der,

00:14:51: ja eine Berufung bzw wenn man denn sich die,

00:14:54: einzelnen Entscheidungen die vielleicht den ein Betroffener den man den später betreute gegen sich gelten lassen muss und man hat er noch.

00:15:04: Fristen um gegen Entscheidung vorzugehen

00:15:07: dass man das vielleicht jetzt Argument noch mit eingreifen kann gesagt aus meiner Sicht ist diese Norm nicht groß bekannt wäre natürlich sie jetzt alle laufen sagen klar 15 SGB 10 ist das erste was ich prüfe wenn ich eine Betreuung kriege

00:15:21: dann sind sie natürlich ein Stück weiter als ich aber wie sagt ich würde sagen die Norm ist nicht so landläufig bekannt.

00:15:31: Sicher teilt das rechtliche Verfahren dafür ist es da als Prozess Norm deswegen steht auch im SGB 10 da sind die Regelungen getroffen zum Ablauf eines ordentlichen Verfahrens,

00:15:45: ja das war es auch eigentlich wieder für heute zwei kleine Entscheidungen die hoffentlich in den Tag so ein bisschen versüßen.

00:15:55: Unterm Jahr nächste Woche hören wir uns dann wieder mit dem paar Basics.

00:16:00: Und ja vielleicht melden sich zum Stammtisch an oder sie sind schon dann freue ich mich wenn wir uns am 17.3 sehen noch ansonsten bleiben Sie gesund.

00:16:12: Sorgen Sie sich gut um ihre Schützlinge und ja ich freue mich aufs nächste Mal bis dahin.

00:16:17: Music.