betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer

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Podcast für Rechtsbetreuer

Transkript

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00:00:00: Willkommen beim betreuten und kam Wissenswertes und Nützliches für alle rechtlichen Betreuer.

00:00:08: Pornos mit Rechtsanwalt Roy Kreutzer.

00:00:14: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge das betreut Podcast im Podcast für rechtliche Betreuer,

00:00:20: Folge 80 sind wir schon in dieser Woche und wir haben heute wieder einen rechtsprechungs Thema ein sehr spannendes auf dass mich eine Kollegin hingewiesen hat.

00:00:31: Die auch in unserem Stammtisch also dem betreut Stammtisch teilnimmt und damit habe ich auch schon wieder diesen kleinen Link zum Stammtisch bekommen wäre natürlich noch Lust hat kann sich unter Stammtisch at

00:00:44: betreut.de betreut mit ROY gerne bewerben bzw nicht bewerben das ist falsch wird sondern einfach anmelden und dann füge ich ihn zum

00:00:56: ja zudem.

00:00:58: Verteiler hinzu und dann kann er am 21.4 dran teilnehmen an unserem nächsten Stammtisch dann virtuell über Zoom.

00:01:11: Wohl wahrscheinlich auch wieder interessante Themen besprechen werden genau und eine Kollegin erwähnte bei diesem Stammtisch eine Entscheidung.

00:01:19: Zu dem Thema.

00:01:23: Wie gehe ich mit Privatpatienten um und deren Abrechnung bei Beihilfe und der Krankenkasse,

00:01:30: ist ein leidliches Thema denn es ist relativ viel Arbeit die auf einen betreuen zukommt wenn er einen.

00:01:39: Und meist doch noch Kranken

00:01:41: betreuten hat der dauerhaft immer wieder Arztrechnungen hat oder Krankenhausrechnung hat die beglichen werden müssen hierfür gibt es auch,

00:01:52: ja Dienstleister die das Ganze übernehmen das heißt man kann das ganze denn schön outsourcen,

00:01:58: das eine gute Idee das ist sehr gut gedacht allerdings ist immer die Frage wer übernimmt die Kosten für die Person oder für die Dienstleistung macht das der Betreuer oder der Betreute.

00:02:13: Und was würden Sie sagen wer muss die Kosten tragen.

00:02:17: Genau es waren zwei Gerichte die sich damit beschäftigt haben und beide Gerichte kamen zu einem unterschiedlichen Ergebnis Problem bei der ganzen Sache ist es waren,

00:02:29: Instanzen also zwei Instanzen die darüber entschieden haben das bedeutet eine Instanz wurde überstimmt.

00:02:36: Wo muss jetzt ganz deutlich zu machen das Amtsgericht Schöneberg hat eine Entscheidung getroffen die anschließend denn vom Landgericht Berlin.

00:02:45: Wieder einkassiert wurde aber alles nacheinander wir gucken uns erstmal die Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg an,

00:02:55: ja die Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg ist aus dem Jahre 2021,

00:03:03: Wer ist kannst du nachlesen will der hat die Möglichkeit zu dem Aktenzeichen 106 c292 aus 20 das Amtsgericht schöneberg,

00:03:15: ja der kann sich diese Entscheidung einmal heraussuchen.

00:03:21: Was war passiert ich trage in den Fall jetzt in den Tatbestand einmal vor und ergehen ziehen bzw er Leute,

00:03:29: der Kläger ist Beamter des Landes Berlin und erlitt im Mai 2017 ein Schlaganfall mit massiv bleibenden gesundheitlichen Folgen,

00:03:37: die Beklagte in dem Fall.

00:03:41: Genau wurde mit Beschluss des Amtsgericht Schöneberg zu dem Aktenzeichen vom 26.7 zur Betreuerin des Klägers finde Aufgabenbereich der Gesundheitssorge und es Aufenthaltsbestimmungsrecht ist für die Heilbehandlung bestellt,

00:03:55: die Betreuerin die Betreuung durch die Beklagte wurde mit weiteren Beschluss des Amtsgericht schöneberg,

00:04:02: und die Vermögenssorge sie Vertretung ging über Sozialleistungsträgern erweitert.

00:04:07: Gab es einen weiteren Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg und ja.

00:04:14: Da wurde die Fragestellung geklärt ob es eine Geschäftsfähigkeit ist,

00:04:21: Klägers gibt also bzw Muster durch ein Gutachten festgestellt werden,

00:04:25: am 9. 11 2017 Beauftragten der Kläger im Beisein der Beklagten den Dienstleister medirenta

00:04:33: mit der Prüfung Abrechnung der bis dahin für ihn ergangenen beihilfebescheide vom Landesverwaltungsamt Berlin

00:04:41: und der Reizung der privaten Krankenversicherung des Klägers des Debeka krankenversicherungsverein AG wegen der Einzelheiten wird,

00:04:50: Fabienne auf die Akte zuvor hatte die Beklagte diese Angelegenheit als Betreuerin selbst bearbeitet.

00:04:57: Auch in der folgenden Zeit dirigierte die Betreuerin die Bearbeitung annehmen medirenta was heißt Abrechnung und wurden komplett,

00:05:05: übergeben der Vertrag mit medirenta sieht eine pauschale Vergütung abhängig von Alter und Gesundheitszustand des Kunden unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen.

00:05:18: Das ist so der Standard dass meine pauschale bezahlt und dann.

00:05:23: Entweder eine Rechnung oder 10 Rechnungen oder 15 Rechnung eingereicht es kommt denn nicht darauf an.

00:05:30: 27117 stellte der Beauftragte Gutachter mit seinem Gutachten fest dass für den Kläger ein Betreuungsbedarf besteht indes kein Bedürfnis für einen Einwilligungsvorbehalt bestehe.

00:05:41: Durch Beschluss des Amtsgericht Schöneberg wurde die Betreuung des Klägers durch die Beklagte Fall länger in der zweiten Jahreshälfte hätte der Kläger erneut mehrere Infarkte sodass ein Krankenhausaufenthalt vom

00:05:53: 22.11 18 bis zum 18.12 notwendig wurde nach einem Umzug.

00:06:00: Wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg die Ärzte in also eine weitere Ärztin zu erneuten Gutachter des Klägers hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit beauftragt die Gutachterinnen steht mit Gutachten fest.

00:06:13: Dass der Kläger nicht geschäftsfähig sein Beschluss das Amtsgericht Charlottenburg aus dem Jahr 2019 wurde die Betreuung noch einmal verlängert.

00:06:23: Mit Beschluss des Amtsgerichts Wedding wurde der jetzige Betreuer des Klägers zu seinem Betreuer bestellt das heißt es gab also einen Betreuerwechsel

00:06:33: und damit kam das Ganze ins Rollen viele Leistungen des Dienstleisters medirenta zahlte der Kläger ab der Beauftragung 2017 bis 20 Uhr insgesamt 7628 Euro,

00:06:46: dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen.

00:06:49: Gut das sind jetzt die einzelnen Jahres Beträge das können wir an der Stelle überspringen da war es insgesamt mehr als 7600 € sind angefallen und müssen jetzt oder wurden bezahlt.

00:07:03: Am 15.7 forderte der Kläger vertreten durch seinen jetzigen Betreuer die Beklagte auf den Betrag zu erstatten die Beklagte lehnte eine Rückzahlung des Betrages mit Schreiben vom 20027 ab.

00:07:17: Am 14028 forderte der Kläger durch einen Betreuer den Dienstleister medirenta auf den Betrag von 7628 € an ihn zu zahlen und kündigte den bisher bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

00:07:33: Der Kläger ist der Ansicht er habe einen Anspruch Schadensersatz gegen die Beklagte die Beklagte habe ihre Betreuer Pflichten spätestens ab dem 31.12 18 verletzt als sie es entgegen ihrer Besprechung Pflicht.

00:07:45: 19 1 Absatz 3 Nummer 3 unterlassen habe den Kläger vor Ablauf der Kündigungsfrist.

00:07:54: Darauf aufzuklären ist spätestens ab dem 1. 119 Angelegenheiten der privaten Kranken und Pflegeversicherung sowie der Beihilfe in ihren Pflichtenkreis als Betreuerin mit dem auf,

00:08:03: Kreisbögen Sorge und Vertretung vor Behörden fehlen und das eine weitere Beauftragung von medirenta zu seinen Lasten die Zeit,

00:08:12: dass der Kläger jetzt fordert ey du hättest jetzt aber mich auffordern oder hättest mir erklären müssen das.

00:08:22: Eine Zahlung jetzt geleistet werden muss durch Dich weil ich nämlich mit die Rente mit deinen Aufgaben.

00:08:29: Betreuer daraufhin beantragte Kläger halt wenn Zahlbetrag zu zahlen und die Beklagte beantragt die Klage abweisen.

00:08:42: Jetzt die Argumentation der Beklagten weil sie ist der Meinung also die alte Betreuerin,

00:08:46: dass sie keine Pflichtverletzung begangen habe der Kläger habe selbst aufgrund der komplexen beide für Sachen zu einem Zeitpunkt in dem seine Geschäftsunfähigkeit noch nicht festgestellt worden war den Dienstleister beauftragt.

00:08:59: Vertrags Einzelheiten seien ihm bekannt gewesen sie habe die Einzelheiten stets mit ihm besprochen zudem sei nicht dargelegt dass ein Schaden entstanden sein.

00:09:10: Das sind also jetzt die Voraussetzungen das sind die Sachen mit denen wir uns jetzt auseinandersetzen müssen das heißt muss jetzt medirenta bezahlt werden oder nicht.

00:09:21: Und,

00:09:22: Trommelwirbel die zulässige Klage ist unbegründet das heißt das Amtsgericht Schöneberg sieht keinen Grund dass es einen Erstattungsanspruchs gibt der Kläger hat keinen Anspruch Schadensersatz,

00:09:35: gegen den Beklagten denn ein Pflichtverletzung im Sinne einer betreuungs also eine Betreuungspflicht Verletzung liegt nicht vor.

00:09:43: Der Betreuer kann Teile seiner Aufgaben an Dritte delegieren die Betreuung unterliegt dem Gebot der persönlichen Betreuung.

00:09:51: Dieses Gebot wird durch die Vorschriften des 1901 weiter ausgefahren.

00:09:56: Also grundsätzlich sagt das Gericht weiter ich die Betreuung höchstpersönlich zu erbringen das ist doch vollkommen recht.

00:10:01: Persönliche betreuen also die Kommunikation mit dem Betreuten der Besuch beim Betreuten wie die Regelung der Angelegenheiten der Betreuung im engeren Sinne sind selbstständig durch den Betreuer in Person zu erbringen.

00:10:12: Tätigkeiten die darüber hinausgehen können delegiert werden allgemein anerkannt ist die Möglichkeit der Delegation in besonders schwierigen und unübersichtlich Phasen der Vermögenssorge an entsprechende Spezialisten.

00:10:25: In Rechtsstreitigkeiten sind wenn ein Anwalt,

00:10:27: oder auch Angelegenheiten die Steuer betreffen an einen Steuerberater insbesondere dann wenn sich aus dem Leben Sachverhalt des Betreuten vor der Betreuung ableiten lässt dass dieser in gleicher Situation ohne Betreuung auch die Tätigkeiten Delegierte.

00:10:42: Also klar man kann eine Delegation laut Amtsgericht oder auch Kommentare vornehmen,

00:10:51: der Kläger geh zu treffen davon aus dass in der Phase der guten Betreuung nach der Behandlung des Schlaganfalls die Beklagte die Tätigkeit bezüglich der privaten Krankenversicherung der Beihilfe delegieren durfte,

00:11:02: die Beklagte durfte nach erneuter Einweisung des Klägers in ein Krankenhaus von Ende November bis Ende Dezember,

00:11:10: 18 aufgrund erneuter Infarkte davon ausgehen dass eine erneute erhebliche Mehrbelastung auf die Zukunft und die zu erwartende Tätigkeit auch in ihrer Komplexität,

00:11:20: nicht geringer werden würde sie durfte die Tätigkeit im Bereich der privaten Krankenversicherung der Beihilfe und darüber hinaus weiterhin delegieren.

00:11:28: Denn der Kläger hatte die medirenta am 9.11 2017 ursprünglich selbst beauftragt das ist auch ein wichtiger Faktor für das Amtsgericht dass es diese Selbstvornahme gab durchstehen Betroffenen.

00:11:44: Und ja denn es gibt noch weitere Ausführungen die jetzt insoweit nicht relevant sind.

00:11:53: Bzw die wichtigsten Fakten sind erstmal hier benannt die Frage ist.

00:12:04: Und das führt das Gericht gleich zu Hause sollte man noch sagen sie sagen halt okay er ist denn quasi oder die neue Betreuerin ist daran gebunden also wenn derjenige vorher schon wollte dass es diese medirenta Abrechnung gibt dann muss man sich auch eigentlich denn.

00:12:18: Später darauf dann man sich auch daran festhalten lassen dass das weiterhin so gemacht wird.

00:12:26: Nun habe ich es schon vorweggenommen die ist Amtsgericht Schöneberg und das Landgericht Berlin haben es unterschiedlich gesehen das heißt.

00:12:36: Die Entscheidung wurde aufgehoben und das Urteil ist relativ frisches ist vom 23.2 diesen Jahres und ja8.

00:12:48: S15 aus 21 ist ja da finden sich dann die,

00:12:55: entsprechende oder der entsprechenden Nachweis also auf der vom 23.2 2020.

00:13:03: Was entschied nun das Landgericht das Landgericht stellte fest dass so wurde es jetzt ausgeführt.

00:13:14: Gab sie dem Amtsgericht recht dass die Betreuung dem Gebot der persönlichen Betreuung unterliegt achtzehn97 Absatz 1 BGB,

00:13:23: dabei untersagt das auch das Landgericht ist die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig heißt muss die Dinge alleine tun.

00:13:34: Eine unzulässige Übertragung liegt nur dann nicht vor wenn sich der Betreuer in Erfüllung seiner Aufgaben auf den Gebieten in denen es erforderlich ist.

00:13:46: Externen Sachverstand ein Hund.

00:13:50: Wie sich aus einem Rückschluss aus 18 35 Absatz 3 BGB in Verbindung mit paragraph 4 Absatz 2 vbvg =

00:14:01: Dies kommt regelmäßig nur dann in Frage wenn der Betreute selbst wäre er nicht betreuter,

00:14:08: drei mit entsprechenden beruflichen Qualifikation in Anspruch nehmen wird und das ist jetzt die Frage.

00:14:19: Wie man das selber beurteilen würde ob man dafür jemanden beauftragen würde oder ob man einen jemanden beauftragen wird eine Frage,

00:14:28: die noch geklärt werden musste war die Mehrbelastung.

00:14:35: Dauert das Gericht auf die Mehrbelastung oder die Komplexität kommt es nicht an entscheidend ist vielmehr ob externer Sachverstand von Experten mit besonderen beruflichen Qualifikationen erforderlich war,

00:14:47: und das ist der Knackpunkt an der Stelle zum einberufen eines Anwalts denn,

00:14:54: davon kann hier gerade nicht ausgegangen werden der beantragen von Beihilfen sowie die Beantragung von Erstattung durch private Kranken oder Pflegeversicherung erfolgt durch Auflistung Einreichung von Heilbehandlung Rechnungen.

00:15:08: Hierfür ist kein besonderer Sachverstand nötig wenn man das jetzt zugrunde liegt bedeutet das einfach.

00:15:17: Um eine Einreichung vorzunehmen brauche ich kein Experten das kann ich auch selber machen.

00:15:25: Detaillierte oder Sachverständige und über eine line hafte Plausibilitätskontrolle in ausgehende Prüfung von Rechnungen oder erstattungs Regelungen sind dabei nicht veranlasst.

00:15:39: Das lassen wir mal so stehen also das ist schon eigentlich der Fall dass man die Rechnung einfach einreicht und der Mandy and erstattet oder sie wär nicht der Stadt.

00:15:50: Aber das Gericht jedoch noch weiter und sagt im Falle einer unberechtigten oder umstrittenen Erstattung Verweigerung durch die Beihilfestelle oder die Krankenversicherung,

00:15:57: mag eine Hinzuziehung von Spezialisten in erster Linie von Rechtsanwälten in Betracht kommen

00:16:03: hier wird aber nicht behauptet dass Beihilfestelle oder Krankenversicherung die Erstattung von Heilbehandlungskosten überhaupt schweigen unberechtigt verweigert hätten.

00:16:13: Selbst für den Fall dass er geschäftsfähig gewesen sein sollte ist mit der Unterschrift des Klägers sein Wille dahingehend dass die Einreichung von Heilbehandlungskosten nicht das Seine dazu eigentlich verpflichtete.

00:16:25: Und hierfür auch vergütet der Betreuerin sondern zur Entlastung der Betreuerin durch einen Dienstleisterin auf seine Kosten durchgeführt werden soll nicht ersichtlich.

00:16:37: Also nimmt man jetzt diese Gründe des Landgerichtes ja.

00:16:44: Für sich sind die vollkommen verständlich und vollkommen klar und auch deutlich nachvollziehbar und.

00:16:55: Aus meiner Sicht gibt es daran eigentlich nicht groß was zu deuteln weil.

00:17:01: Das Einreichen von Unterlagen bei Krankenkassen oder Pflegekassen ist jetzt kein Hexenwerk,

00:17:07: zumal es dafür auch wirklich teilweise sehr sehr gute Vorlagen gibt ja es ist nervig und ja es ist viel.

00:17:15: Und dann ist die Frage einfach lohnt sich dann die Betreuung noch bzw mach die also ist sie denn wird wirtschaftlich das steht auf dem anderen Blatt.

00:17:27: Und da gibt es auch die Möglichkeit einfach zu sagen nö ich möchte die Betreuung nicht mehr weil sie unwirtschaftlich ist.

00:17:34: Und aus diesen Gründen kann sie denn auch wieder zurückgegeben werden bzw auch abgelehnt werden.

00:17:42: Das geht dann gibt es auch Rechtsprechung zu aber das ist ein anderes Thema an der Stelle die Revision ist nicht zugelassen worden für diese Entscheidung was heißt es ist eine endgültige Entscheidung des Landgerichts also es wird keiner,

00:17:56: BGH-Rechtsprechung zu geben der steht erstmal jetzt als Aussage,

00:18:02: was ist da mit jedem Betreuer jetzt zu raten soweit er diese Maßnahmen,

00:18:10: übergeben hat sollte er das prüfen ob er das selbst bezahlt hat weil das ist der nicht das Problem natürlich kann ich Leistungen extern rausgeben wenn ich sie aus meinem Budget quasi was ich denn für die Betreuung habe bezahle,

00:18:24: was aber aus meiner Sicht denn sehr schnell zu einer Unwirtschaftlichkeit des Verfalls oder der Betreuung wird.

00:18:32: Und ja ich würde auf jeden Fall den Vertrag jetzt sehr zeitnah kündigen.

00:18:38: Das war's eigentlich für heute ich denke der ein oder andere ist vielleicht jetzt mit einem flauen Gefühl im Magen aus dieser Podcast Folge gehen weil er vielleicht ein Dienstleister beauftragt hat.

00:18:55: Es ist das große Schwert der Haftung was da jetzt über den einigen auf vielleicht über einigen Kollegen steht,

00:19:03: der Mutation ist für mich vollkommen nachvollziehbar vom Landgericht und ich kann das nur unterzeichnen oder unterschreiben,

00:19:12: ich hatte auch einen Fall indem ich das überlegt hatte eine externe Dienstleister zu geben und habe mir exakt diese Frage gestellt wer das denn bezahlen muss ob das jetzt der Betreute oder ich bezahlen muss.

00:19:25: Und bin dann schon also vor zwei Jahren war das zu der Entscheidung gekommen das ist aus meiner Sicht.

00:19:31: Von der Rechtsauffassung wie es das Landgericht sieht richtig wäre und habe dann entschieden es selbst zu machen.

00:19:39: Dadurch habe ich jetzt eine Mitarbeiterin die relativ gut und schnell diese ganzen Sachen einreichen kann und quasi darauf spezialisiert ist aber.

00:19:51: Ja also muss ich da reinfriemeln und reinfuchsen und die Quintessenz ist daraus auch dass ich einen Bogen um Privatpatienten mache,

00:20:03: vor allem um Kranke Privatpatienten so hart wie es klingt aber das ist dann wirklich ein sehr sehr hoher Aufwand.

00:20:12: Da muss man den schauen ob es das einzige ist was für die Person gemacht werden muss oder wenn noch viele viele andere Sachen dran hängen dann muss man da wirklich eine Entscheidung treffen ob man die Betreuung übernimmt oder nicht.

00:20:25: Ja dann das war's für heute ich wünsche eine schöne sonnige Woche und freue mich wenn Sie auch die Folge 81 nächste Woche wieder einschalten dann.

00:20:38: Geht doch bald schon wieder in die Osterferien aber ein paar Folgen bis dahin gibt's noch lassen Sie es gut gehen bis dahin tschüss.

00:20:46: Music.